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Datenschutz: SCHUFA MUSS VERMERK ÜBER RESTSCHULDBEFREIUNG SOFORT LÖSCHEN!

Gesetzeswidrig: Ankündigungen zur Restchuldbefreiung speichert die Schufa i.d.R. 10 Jahre! Gesetzeswidrig: Ankündigungen zur Restchuldbefreiung speichert die Schufa i.d.R. 10 Jahre!

Bisher verhält es sich so, dass der negative Schufa-Eintrag ab Rechtskraft der Restschuldbefreiung zum Insolvenzverfahren zwar mit einem Erledigungsvermerk versehen wird, dieser allerdings erst nach Ablauf von drei Jahren von der SCHUFA gelöscht wird.

Kaum eine Chance also auf einen Handy-Vertrag, einen Kfz-Finanzierungs- oder Leasingvertrag, einen Dispokredit, eine neue Wohnung, neue Geschäftsräume usw. Manchmal scheitert gar ein Anstellungsvertrag an diesem Schufa-Eintrag.

Ein untragbarer Zustand, der vielen Verbraucherschutz-Stellen, aber auch Rechtsanwälten ein Dorn im Auge ist. Denn die Insolvenz „verlängert“ sich quasi um diesen Zeitraum, da eine Teilnahme am Wirtschaftsleben so fast nicht möglich ist. Und dies, obwohl man sich ja bereits über mehrere Jahre wohl verhalten (die so genannte Wohlverhaltensphase) und deshalb auch die Restschuldbefreiung erteilt bekommen hat. Was also soll(te) der Unsinn, noch drei weitere Jahre durch die SCHUFA vom Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen zu sein?!

Aus einem uns vorliegenden Urteil führen die Richter folgendes aus:

“ Dem Kläger steht ein Widerspruchsrecht dann zu, wenn er Gründe darlegt, die aufgrund seiner besonderen Situation gegen die Verarbeitung (= Speicherung der Daten) sprechen und die Beklagte (=Schufa) keine schutzwürdigen Gründe nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen."

Endlich! Und von diesen Möglichkeiten dürften und sollten auch Sie profitieren!

Mit unserer Pressemeldung scheinen wir ins Wespennest gestochen zu haben, da die Schufa uns über ihre Rechtsanwälte eine Unterlassungserklärung zukommen hat lassen. Deshalb haben wir den Text abgeändert. Diese Reaktion zeigt, dass nach dieser Rechtssprechung eine für die betroffenen Insolvenzkunden positive Lösung für das Schufa-Problem gefunden werden kann.

Weitere Informationen:

www.vfe.de/verbrauchertipps/lg-urteil-gegen-die-schufa-ist-rechtskraeftig/

www.vfe.de/verbrauchertipps/loeschung-schufavermerk-wegen-insolvenz/

Begründung

Ziel ist es, alle negativen Eintragungen in der Schufa sofort löschen zu lassen. Bis jetzt bleibt z. B. der Eintrag der Restschuldbefreiung noch 3 Jahre in der Schufa und der Mandant hat große finanzielle Nachteile. Wir erachten diese Handlungsweise als diskriminierend, da der Schuldner bereits eine Wohlverhaltensphase von 5 Jahren hinter sich hat.

Wir waren schon immer der Auffassung, dass es eine Lüge der Politiker und sonstigen Stellen ist, dass die Insolvenz nur 5 bis 6 Jahre dauert. In Wirklichkeit dauert die Insolvenz durch die Schufa 8 bis 9 Jahre. Dies war allen bekannt. Außer den Insolvenzkunden, die nicht richtig aufgeklärt wurden.

Nun gibt es endlich ein Urteil, dass ein findiger Rechtsanwalt erstritten hat und die Schufa hat vor dem Landgericht eine unerwartete herbe Niederlage einstecken müssen. Auch die Berufung beim OLG hat die Schufa zurückgenommen. Die Eintragung des Klägers wurde bereits gelöscht.

Es kann nicht sein, dass jeder Verbraucher in seinem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen muss, um die Löschung durch ein Gerichtsverfahren zu erreichen. Dies betrifft mehrere hunderttausende Fälle.

Hier muss der Gesetzgeber einschreiten und die Schufa per Gesetz dazu verpflichten, die Eintragung spätestens nach 6 Monaten oder früher zu löschen.

Weitere Interviews: youtu.be/ycMfKalIoQo

HIER können Sie die Petition sofort und einfach unterstützen: Open Petition Schufa

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Verein für Existenzsicherung e. V. aus Karlsfeld

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Last modified onWednesday, 22 January 2020 09:33