Was ist die SHAEF und was ist 2020 ihre Aufgabe in Deutschland?
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Viel wird geschrieben und berichtet über die SHAEF in Verbindung mit Defender 2020. Doch was genau verbirgt sich hinter dem geheimnisvollen Namen mit dem flammenden Schwert in seinem Wappen?
US Army Europe Logo 2020 | SHAEF Logo 1944 |
Ein Versuch die Wahrheit ans Licht zu bringen. Seit dem Lockdown haben viele Deutsche festgestellt, dass insbesondere die US Army Europe das Logo auf all ihren Webseiten geändert haben. Das Wappen ist auf den Uniformen von US Soldaten zu sehen und selbst hochrangige Bundeswehr Generäle tragen es zum Teil auf den Ärmeln ihrer Uniformen. Das neue Logo erinnert extrem an das einstmals als SHAEF Wappen bekannte Emblem. Der auffälligste Unterschied besteht lediglich in der Hintergrundfarbe, auf dem das typische flammende Schwert zu sehen ist. Es wird so ein Geheimnis daraus gemacht, dass es alleine schon darum der Mühe wert ist, etwas tiefer zu graben und genauer hinzusehen, insbesondere, seit dem Versprecher (?) von Julia Klöckner, CDU, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft auf der Bundespressekonferenz Mitte März 2020 zum Thema Lebensmittelversorgung Deutschlands während der Zeit des Lockdowns.
Hat sie tatsächlich gesagt: "Im Kabinett heute Abend wird ein Staatssekretärsausschuss beim SHAEF ... äh... Bundeskanzleramt tagen." Warum BERICHTEN die MSM nicht darüber und was bedeutet das überhaupt ???
Um zu verstehen, was Frau Klöckner da gesagt hat, müssen wir zunächst eine kleine Zeitreise in die deutsche Geschichte machen und zwar genauer gesagt in das Jahr 1943.
Woher stammt das neue Logo der US Army Europe & Africa, wer hat es erstellt und wofür wird es genutzt?
Doch zunächst kurz zum Logo der US Army Europe & Africa: Es wurde am 23. Oktober 2017 erstmals veröffentlicht und dieses Bild wurde von einem Mitglied der United States Army während der Ausführung seiner Dienstpflichten erstellt. Als eine Arbeit der Bundesregierung der Vereinigten Staaten ist dieses Bild in public domain.
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Das Ende des Zweiten Weltkriegs und der Beginn von SHAEF
Das Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force (kurz SHAEF, dt. „Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte“) war während des Zweiten Weltkrieges ab Ende 1943 das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa und erhielt Weisungen von den Combined Chiefs of Staff. Es wurde im Dezember 1943 in London durch die Umbenennung des Stabes COSSAC gebildet und rund zwei Monate nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht (Tag der Befreiung) aufgelöst.
SHAEF-Oberbefehlshaber (Supreme Commander, Allied Expeditionary Force) war von Beginn an der spätere US-Präsident Dwight D. Eisenhower. Nach der Befreiung Frankreichs hatte SHAEF zunächst seinen Sitz im Trianon Palace Hotel in Versailles und anschließend in der Collège Moderne et Technique in Reims.
Eisenhower wurde im Januar 1944 Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte, nachdem er zuvor Leiter des Allied Forces Headquarters (AFHQ) auf dem Kriegsschauplatz Mittelmeerraum gewesen war. Der Stab des SHAEF nahm den Grundriss des vom Generalleutnant Frederick E. Morgan, dem Chef von COSSAC, entwickelten Plan zur Landung in Nordfrankreich („Operation Overlord“) und formte ihn in die Endversion, die am 6. Juni 1944 (D-Day) von Eisenhower und dem Landstreitkräftekommandanten für den Anfangsteil der Invasion, General Sir Bernard Montgomery ausgeführt wurde.
Das SHAEF verblieb bis zum Abschluss der Operation Overlord durch die Einnahme von Paris Ende August im Vereinigten Königreich (anfangs noch am St. James’s Square in London, ab März 1944 im Camp Griffiss in Bushy Park). Am 1. September 1944 nahm es seine Tätigkeit in Frankreich (bei Granville) auf,[1] wobei Eisenhower den Befehl über die Operationen der Landstreitkräfte von Montgomery übernahm. Diese bestanden zu dieser Zeit aus der britisch-kanadischen 21st Army Group unter Montgomery im Norden und der amerikanischen 12th Army Group unter General Omar Bradley im Süden. Mitte des Monats bezog SHAEF dann sein neues Hauptquartier im Trianon Palace Hotel in Versailles und übernahm gleichzeitig die Kontrolle über die während der Operation Dragoon an der Côte d’Azur gelandeten amerikanisch-französischen Truppen der 6th Army Group unter Jacob L. Devers, die zuvor dem AFHQ zugeteilt war. Eisenhower selbst wählte ein vorgeschobenes Hauptquartier in Gueux bei Reims, um näher am Geschehen zu sein. Zu diesem Zeitpunkt hatten die drei alliierten Heeresgruppen die deutsche und niederländische Grenze erreicht und bildeten eine geschlossene Front:
- Im Norden die britische 21st Army Group sowie die beiden US-Verbände
- 12th Army Group in der Mitte und
- 6th Army Group im Süden.
Unterstellte Formationen und SHAEF Befehlsstruktur
Organisation und Befehlsstruktur des SHAEF am 6. Juni 1944
Das SHAEF-Hauptquartier kommandierte die größte Anzahl US-amerikanischer Formationen, die je für eine Operation verpflichtet wurde, zusammen mit beachtlich vielen britischen, freifranzösischen und kanadischen Truppen. Es hatte zuletzt drei Armeegruppen unter seinem Kommando, die aus neun Armeen – fünf US-amerikanischen, einer britischen, einer kanadischen, einer französischen und der 1. Alliierten Luftlandearmee bestanden. Außerdem kommandierte das SHAEF beachtliche Seestreitkräfte während der Operation Neptune, der Landungsphase von Overlord. Zwei taktische Luftflotten, die 9. amerikanische und die 2. britische, unterstanden ihm bis Kriegsende, außerdem für die Dauer von „Overlord“ die beiden in England stationierten alliierten strategischen Bomberflotten (8. US-Luftflotte und RAF Bomber Command).
Nach Kriegsende
7. Mai 1945: Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in Reims
Das zuletzt im Frankfurter I.G.-Farben-Haus stationierte SHAEF wurde am 14. Juli 1945 aufgelöst und bezüglich der amerikanischen Streitkräfte an gleicher Stelle durch das Hauptquartier US Forces, European Theater (USFET) ersetzt. Erster Supreme Allied Commander Europe wurde Eisenhower mit Montgomery als Stellvertreter. Das 1951 durch die NATO gebildete Supreme Headquarters Allied Powers Europe steht in der Tradition des SHAEF. (Quelle: Wikipedia)
Soweit so gut, doch was hat das Alles mit dem Jahr 2020 und dem befremdlich ähnlichen Logo der US Army Europe zu tun? Wir graben weiter, denn direkt unter dem Eintrag zu SHAEF finden wir einen Link zu einem Eintrag über die psychologische Kriegsführung, die uns dann doch ziemlich deutlich an unsere lockdown Situation 2020 erinnert. Dort steht geschrieben:
Die Psychological Warfare Division des SHAEF (PWD/SHAEF) war eine im Zweiten Weltkrieg gegründete anglo-amerikanische Einheit zur psychologischen Kriegsführung. Sie wurde von Charles Douglas Jackson und Brigadegeneral Robert A. McClure parallel zu einer Public Relations Division organisiert und ging am 13. April 1944 aus der G–6 Division hervor.
Aha! Psychologische Kriesführung kombiniert mit Public Relation (zu deutsch: Öffentlichkeitsarbeit) DAS erinnert jetzt dann doch SEHR an Lockdown 2020. Also gehen wir der Sache einmal genauer nach, denn es heisst ferner:
Der Ursprung der PWD lag in der Psychological Warfare Branch der Information and Censorship Section des Allied Forces Headquarters (AFHQ), des für die Operation Torch aufgestellten alliierten Hauptquartiers unter US-General Dwight D. Eisenhower. Diese richtete sich auf dem nordwestafrikanischen Kriegsschauplatz mit Propaganda gegen die deutschen Truppen. Ihr Leiter, General Robert A. McClure, wurde dann auch Chef der PWD/SHAEF. Die Psychological Warfare Division wurde aus Personal der britischen Political Warfare Executive (PWE), des Office of Strategic Services (OSS) und des United States Office of War Information (OWI) aufgestellt.
Tätigkeit
Die Division verwendete Radio- und Flugblattpropaganda, um die Moral deutscher Soldaten zu untergraben. Dazu betrieb sie die Sender Voice of SHAEF und benutzte nach der Eroberung die Sendeanlagen von Radio Luxemburg zur Übertragung der Voice of America und des Senders 1212. Flugblätter wurden in Großbritannien gedruckt und von der Special Leaflet Squadron der 8. US-Luftflotte in Cheddington verbreitet. Den Armeegruppen wurden auch taktische Propaganda-Teams zugeordnet, die im Feld auf mobilen Druckerpressen Flugblätter produzierten und mittels Granaten über die Frontlinie schossen. Weiter riefen sie über Lautsprecher feindliche Soldaten dazu auf sich zu ergeben. PWD/SHAEF platzierte auch Propaganda in den eben eroberten europäischen Ländern. Der Regisseur Alexander Mackendrick, später erfolgreich in den Ealing Studios, sammelte einige seiner ersten Erfahrungen in der Filmabteilung der Division. John Huston und Eric Ambler drehten einen Film für PWD über Italien nach der alliierten Eroberung.
Das PWD wurde auch in die Suche nach eigenen Staatsbürgern, die mit den Achsenmächten kollaborierten, wie Fred Kaltenbach, eingebunden. Des Weiteren kooperierte die Division mit der französischen Résistance.
PWD-Passierschein von 1944
Das wohl bekannteste Flugblatt war die zweisprachige PWD-Sicherheitsbescheinigung, die viele deutsche Soldaten schwenkten, wenn sie sich ergaben. Sie versprach gute Behandlung und listete auf der Rückseite verschiedene Punkte der Genfer Konventionen und der Haager Landkriegsordnung auf.
1945 drehte die PWD den Dokumentarfilm German Concentration Camps Factual Survey über die Grausamkeiten in deutschen Konzentrationslagern unter Mitwirkung von Alfred Hitchcock. Diese Dokumentation wurde erst später fertiggestellt.
Am 13. Juli 1945 wurde PWD in der amerikanischen Besatzungszone zur Information Control Division umgewandelt, welche ebenfalls unter dem Kommando von McClure stand. (Quelle: Wikipedia)
SHAEF 2020 - Psychologische Kriegsführung und Propaganda 2.0!?
Die Lektüre erinnert sehr an das Geschehen der heutigen Zeit und doch stellt sich die Frage auf welcher Grundlage sind die Alliierten, allen voran die USA, dazu ermächtigt im Jahr 2020, also 76 Jahre nach der Kapitulation Deutschlands, eine SHAEF Operation durchzuführen? Auf der Grundlage der SHAEF Gesetzgebung. Sie werden jetzt zu Recht sagen, alles kalter Kaffee und Schnee von Vorgestern! Deutschland ist längst souverän und die alten Kriegsgesetze nicht mehr gültig, denn so haben wir es in der Schule gelernt und die MSM (Mainstream Medien) berichten auch nix darüber, aber IST das denn WIRKLICH so? Wir forschen nach und werden fündig in der SHAEF Gesetzgebung.
SHAEF in der BRD - Adressen des US Army Criminal Investigation Command (CID)
Ein Zeitungsartikel unbekannter Herkunft und Datierung kursiert durch die Sozialen Netzwerke mit Adresse und Email. Sie dient vor allem für Unterstützung öffentlicher Delikte, wie z.B. bei Polizeivergehen, Staatsanwaltschaft, Politiker, Pädophile Netzwerke, Behinderung politischer Meinungsäusserung, Korruption usw.
Nachtrag vom 14.7.2020, Netzfund:
Leserzusendung vom 13. Juli 2020:
»»»
!!! Wichtige Information zu den gerade vermehrt im Umlauf befindlichen Telefonnummern, zum Thema "S.H.A.E.F." Diese erwecken den Eindruck, man könnte sich mit einem entsprechenden Anruf, im Falle einer Polizeikontrolle sowie sonstiger behördlicher Willkür, vertrauensvoll an die US-Streitkräfte wenden, um somit Schutz zu erhalten.
Diese Behauptung erforderte eine umgehende Überprüfung. Hier das Ergebnis:
Auf 3 der angegebenen Nummern gibt es keinen Anschluss. Unter 0611- 143 54 877 78 erreichten wir schließlich doch noch eine Staff Sergeant der Military Police in Wiesbaden. Dieser war äußerst freundlich, wunderte sich jedoch über die ca. tausend Anrufe der letzten Wochen.
Unsere Frage, ob wir nun tatsächlich mit Shaef in Kontakt stehen, löste jedoch herzhaftes Lachen aus, verbunden mit der Gegenfrage: "Who or what is Shaef?"
Wir erklärten uns dem Sergeant und dieser versicherte uns, dass seine Einheit lediglich zum Schutz der EU-Außengrenzen, im Zweifelsfall zur Verteidigung gegen Russland, in Deutschland stationiert ist und reichte den Hörer an seinen Vorgesetzten weiter.
Er teilte uns bedauernd mit, dass die deutsche Bundesregierung vielmehr jederzeit den Abzug der amerikanischen Expeditionsarmee erwirken könne.
Die ernüchternde Erkenntnis aus dem ca. 10 minütigen das Telefonat ist, dass von diesen Nummern keine Hilfe zu erwarten ist.
«««
Magnus
—-
Die SHAEF Gesetzgebung ist Bestandteil des ehemaligen Besatzungsrechts der Alliierten in Deutschland und ist laut einer Veröffentlichung des Bundestags aus 2019 bis auf eine Ausnahme bereits im Jahre 2007 aufgehoben worden:
(...) 4. Bereinigung von Besatzungsrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf die Frage, welche durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges erlassenen Besatzungsrechtsnormen heute weiterhin in Form von Bundes- oder Landesrecht für die Bundesrepublik Deutschland fortgelten, Folgendes mitgeteilt:
„Der größte Teil des Besatzungsrechts wurde, sofern die Regelungen nicht schon von den Alliierten selbst aufgehoben worden waren, bereits durch verschiedene Gesetze in den 50er Jahren aufgehoben (Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht vom 30. Mai 1956, BGBl. I S. 437, vom 30. Mai 1956, BGBl. I S. 446, vom 23. Juli 1958, BGBl. I S. 540 und vom 19. Dezember 1960, BGBl. I S. 1015). Mit Artikel 4 des ‚Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz‘ vom 23. November 2007 (BGBl. 2007, Teil I, Seite 2614) ist das restliche möglicherweise noch bestehende Besatzungsrecht bis auf eine Ausnahme pauschal aufgehoben worden. Von der Aufhebung ausgenommen ist lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats, S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, S. 103).“
Die Begründung zum Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht führt auf S. 31 der BT-Drs. 16/5051 bezüglich des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 Folgendes aus:
„Allein für die Beibehaltung des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 (vgl. den Abdruck bei Schröder, Das geltende Besatzungsrecht, 1990, S. 780 ff.) besteht Bedarf. Auf seiner Grundlage wird – auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik – seit Jahrzehnten und in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen das sogenannte staatliche Schlichtungsverfahren betrieben (vgl. Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage 2004, §§ 195 ff.). Es ist nach seiner normativen Ausgestaltung ein subsidiäres und freiwilliges Verfahren. Es ergänzt gerade wegen des Freiwilligkeitsprinzips die ansonsten bestehenden Schlichtungsmöglichkeiten in einer Weise, die es angeraten erscheinen lässt, den potentiellen Verfahrensbeteiligten nicht ersatzlos die Grundlage für die Durchführung solcher Verfahren zu entziehen. Mangels entsprechender sperrender bundesgesetzlicher Regelung (die bloße Nichtaufhebung von Fremdrecht erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht) bleibt es den Ländern unbenommen, das Kontrollratsgesetz Nr. 35 in Landesrecht zu überführen.“ (Quelle: Bundestag)
Dabei ergibt sich die Frage, warum gerade ein Gesetz über Arbeitsstreitigkeiten? Seit wann interessieren sich die Alliierten, insbesondere die USA über Arbeitsstreitigkeiten in Deutschland? Oder ist das etwa anders gemeint, als es ankommt? Wir schauen uns dieses Gesetz einfach etwas genauer an.
Auf Wikipedia ist zu lesen:
Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 ist das einzige der Kontrollratsgesetze, das bis heute als Bundesrecht weiter gilt. Alle Gesetze, mit denen alte Vorschriften aus der Zeit der deutschen Besatzung aufgehoben wurden, zuletzt das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts, nahmen dieses Kontrollratsgesetz ausdrücklich aus.
Das Verfahren nach Kontrollratsgesetz Nr. 35 hat allerdings heute nur noch eine völlig untergeordnete Bedeutung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fanden im Zeitraum von 1988 bis 1995 lediglich 50 Schlichtungsverfahren nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 statt; im gleichen Zeitraum wurden 60.000 Tarifverträge abgeschlossen.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 entfaltet somit weiterhin Geltung auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – mit Ausnahme von Südbaden, Berlin (West)[2] und dem Saarland. Für das Gebiet des damaligen Landes Baden wurde das Gesetz aufgrund der bestehenden landesrechtlichen Regelung durch Gesetz Nr. A-1 der Alliierten Hohen Kommission vom 9. Februar 1950[3] aufgehoben. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hob das Gesetz im Jahr 1958 durch das Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts für das Gebiet von Berlin (West) auf; die zugehörige Durchführungsverordnung, die Anordnung über Verfahrensregeln zum Gesetz Nr. 35 des Alliierten Kontrollrats über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 28. Juni 1949 wurde erst im Jahr 2005 im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben.[4] Im Saarland gilt das Kontrollratsgesetz Nr. 35 deshalb nicht, weil das Saarland nicht zum besetzen Deutschland gehörte und das Gesetz nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt auf dessen Gebiet ausgeweitet wurde.
Ausserdem:
Geschichte des Kontrollratsgesetz Nr. 35
Im nationalsozialistischen Deutschland waren grundlegende Freiheiten wie Tarifautonomie oder Koalitionsfreiheit durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit außer Kraft gesetzt worden; an ihre Stelle traten vom Gesetzgeber verordnete Tarifordnungen. Nach dem Krieg waren diese Tarifordnungen bedeutungslos geworden (auch wenn das genannte Gesetz erst mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 40 zum 1. Januar 1947 formal aufgehoben wurde) und es bildete sich wieder eine freie Arbeitswirtschaft.
Der Alliierte Kontrollrat erkannte früh, dass mögliche Arbeitskämpfe eine Gefahr für den Wiederaufbau des zerstörten Deutschlands bilden könnten und erließ in Voraussicht das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Dieses regelte im Einzelnen drei Verfahren:
In einem Tarifvertrag konnte eine außergerichtliche Streitbeilegung geregelt werden.
Ein staatliches Schlichtungsverfahren wurde eingeführt, in dem ein Vermittler Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gütlich beizulegen versuchte.
Schließlich wurde für alle Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fielen und nicht durch eine der oben genannten Verfahren beigelegt wurden, ein staatliches Schiedsverfahren eingeführt, das jedoch für die Parteien nicht bindend ist und dessen Entscheidungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Parteien Rechtskraft erlangen. Eine Ausnahme galt nur für Streitigkeiten, die die Interessen der alliierten Besatzungsmächte berührten.
Das genaue Verfahren war im Gesetz nicht geregelt und eine entsprechende Regelung den deutschen Ländern vorbehalten, die hierzu Durchführungsverordnungen erließen. Hierzu kam es in allen Bundesländern außer Hessen, Bayern und den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Das Land Rheinland-Pfalz erließ stattdessen am 30. März 1949 ein eigenes Landesgesetz zum arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahren, das auch, entsprechend der Schlichtungsverordnung der Weimarer Republik, Schiedssprüche gegen den Willen der Parteien ermöglichte. Das Land Baden folgte am 19. Oktober 1949. Dieses Gesetz gilt bis heute für das Gebiet Südbadens innerhalb des Landes Baden-Württemberg, nachdem der Landtag von Baden-Württemberg es im Jahr 1956 ablehnte, das Gesetz aufzuheben.
Formell galt das Kontrollratsgesetz Nr. 35 auch auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR; einige Länder erließen sogar auch dort Durchführungsverordnungen, wegen der sozialistischen Struktur konnte das Verfahren aber dort nicht zur Anwendung kommen.
Geltung des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 heute
Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 ist das einzige der Kontrollratsgesetze, das bis heute als Bundesrecht weitergilt. Alle Gesetze, mit denen alte Vorschriften aus der Zeit der deutschen Besatzung aufgehoben wurden, zuletzt das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts, nahmen dieses Kontrollratsgesetz ausdrücklich aus.
Das Verfahren nach Kontrollratsgesetz Nr. 35 hat allerdings heute nur noch eine völlig untergeordnete Bedeutung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fanden im Zeitraum von 1988 bis 1995 lediglich 50 Schlichtungsverfahren nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 statt; im gleichen Zeitraum wurden 60.000 Tarifverträge abgeschlossen.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 entfaltet somit weiterhin Geltung auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – mit Ausnahme von Südbaden, Berlin (West) und dem Saarland. Für das Gebiet des damaligen Landes Baden wurde das Gesetz aufgrund der bestehenden landesrechtlichen Regelung durch Gesetz Nr. A-1 der Alliierten Hohen Kommission vom 9. Februar 1950 aufgehoben. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hob das Gesetz im Jahr 1958 durch das Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts für das Gebiet von Berlin (West) auf; die zugehörige Durchführungsverordnung, die Anordnung über Verfahrensregeln zum Gesetz Nr. 35 des Alliierten Kontrollrats über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 28. Juni 1949 wurde erst im Jahr 2005 im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben. Im Saarland gilt das Kontrollratsgesetz Nr. 35 deshalb nicht, weil das Saarland nicht zum besetzen Deutschland gehörte und das Gesetz nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt auf dessen Gebiet ausgeweitet wurde.
Im Amtsblatt über das Kontrollratsgesetz Nr. 35 selbst heisst es unter anderem:
Artikel II Abs.2: Berührt die Streitigkeit die Interessen der Alliierten Besetzung, so kann der Befehlshaber der betreffenden Zone die deutsche Provinzial- oder Landesarbeitsbehörde anweisen, den Parteien die Unterbreitung der Streitigkeit vor dem Schiedsausschuß aufzugeben.
Ferner:
Artikel XI. 1 . Kein Schiedsspruch eines ordnungsmäßig errichteten Schiedssausschusses kann von einer deutschen Behörde aufgehoben worden, es sei denn, daß ein Schiedsspruch gegen eine gesetzliche Bestimmung der Alliierten Kontrollbehörde oder der Militärregierung verstößt, oder :m Widerspruch zu den Zielen der Alliierte n Besetzung steht oder bei dessen Zustandekommen Betrug oder andere Gesetzesverletzungen mitgewirkt haben.
2. Die Zonenbefehlshaber haben das Recht, in ihrer Zone die Schiedssprüche nachzuprüfen, um sich davon zu überzeugen, daß sie nicht den Bestimmungen und den in diesem Gesetz dargelegten Zielen widersprechen.
Artikel XII. Die Alliierte Kommandatura in Berlin wird beauftragt, die notwendigen Maßnahme zur Einführung von Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Berlin gemäß den Grundsätzen dieses Gesetzes zu treffen
Artikel XIII. Sämtliche deutschen gesetzlichen Bestimmungen, die mit diesem Gesetz unvereinbar sind, werden aufgehoben oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes geändert.
Hier endet die Spur der heute geltenden Gesetze aus der Zeit der Besatzung durch die Alliierten / SHAEF. Stand unserer Kenntnis ist im Jahr 2020 kein weiteres Gesetz aus der Besatzungszeit mehr gültig.
Ist das Deutsche Grund Gesetz ungültig?
Unser Grund Gesetz ist entgegen vieler Annahmen jedoch SEHR gúltig und aktuell und es ist verwunderlich, dass so viele Menschen und Polizisten dagegen halten: Grund Gesetz Deutschland
Befindet sich Deutschland nach wie vor im Krieg?
Immer wieder ist davon zu lesen, dass Deutschland nach wie vor im Kriegszustand wäre und zwar so ziemlich mit der ganzen Welt. Sie haben davon nichts mit bekommen? Dann ist alles in Ordnung mit Ihnen. Denn das ist natürlich SO unrichtig.
Woher entspringt dieses Gerücht?
Auf Grund eines Passus in einer UN Charta schliesst so manch einer das Horrorszenario KRIEG. Dieser Passus besagt folgendes:
Kurzinformation zur sog. Feindstaatenklausel (Art. 107 VN-Charta , VN = Vereinte Nationen oder international United Nation / UN)
Die Aufnahme der sog. „Feindstaatenklausel“ (Art. 107) in die VN-Charta geht historisch gesehen auf das Bestreben der vier Siegermächte des 2. Weltkriegs zurück, sich durch die 1945 neu geschaffenen Vereinten Nationen nicht in ihrer Handlungsfreiheit hinsichtlich der gegen die besiegten Staaten („Feindstaaten“) gerichteten Kriegsfolgemaßnahmen einschränken zu lassen.
Mit der Aufnahme Japans (18.12.1956) und der Bundesrepublik Deutschland (18.9.1973) sind alle ehemaligen „Feindstaaten“ inzwischen Mitglieder der VN. Da die Aufnahme in die VN gem. Art. 4 Abs. 1 VN-Charta voraussetzt, dass der aufzunehmende Staat „friedliebend“ ist, geht die Völkerrechtslehre einhellig davon aus, dass die Feindstaatenklausel heute keine praktische Relevanz mehr hat. Dies gilt umso mehr, als mit dem sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12.9.1990 die politisch geforderte abschließende Friedensregelung mit Deutschland verabschiedet wurde.
Auch die VN-Generalversammlung hat die Feindstaatenklausel als obsolet bezeichnet: “Recognizing that, having regard to the substantial changes that have taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the United Nations have become obsolete”.
Art. 107 VN-Charta ließe sich insoweit als ein Beispiel dafür diskutieren, dass eine Vertragsregelung durch konsequente „Nichtanwendung“ ihre rechtliche Geltung verlieren kann.
Eine formale Streichung der Feindstaatenklausel aus der VN-Charta, die seit ihrer Verabschiedung 1945 noch nie formell geändert wurde, wäre verfahrensmäßig sehr aufwendig. Ein Änderungsverfahren ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden und erscheint in der Sache
auch nicht (mehr) notwendig. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Zusammenfassung:
Bezüglich SHAEF und dem geheimnisvollen Auftauchen des Logos auf diversen US Militär Seiten im Internet müssen wir uns aktuell leider ins Reich der Vermutungen und Spekulationen bewegen, auf das wir an dieser Stelle verzichten. Es bleibt uns vorerst nichts anderes übrig, als abzuwarten und zu hoffen, dass sich der Mantel des Schweigens bald lüftet. Sowohl in Hinblick auf eine angebliche Übernahme Deutschlands durch SHAEF, als auch die vermutete Ungültigkeit des deutschen Grundgesetzes.
Bild Quelle: Twitter & Netzfund