Straffällige Asylbewerber Koalition einig - über schnellere Ausweisungen
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Koalition einig über schnellere Ausweisungen
Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht geht es plötzlich schnell: Künftig sollen verurteilte Ausländer bereits ab Haftstrafen von einem Jahr ausgewiesen werden. Im Fall etwa von Sexualdelikten gilt eine härtere Regelung.
Die Bundesregierung will als Reaktion auf die Vorgänge in der Silvesternacht straffällige Asylbewerber deutlich schneller ausweisen als bisher. So soll die Strafgrenze, ab der jemand nicht mehr als Flüchtling anerkannt wird, von bisher drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung auf ein Jahr gesenkt werden, wie Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas erklärten.
De Maizière nannte dies "eine harte, aber richtige Antwort des Staates". Keiner der Schutzsuchenden in Deutschland dürfe glauben, Straftaten begehen zu können, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Anwesenheit in Deutschland habe, meinte der CDU-Politiker.
"Mit dem Vorschlag senken wir die Hürden für die mögliche Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich ab", fasste de Maizière zusammen. Die Vorschläge der beiden Minister müssen erst noch ausformuliert und dann vom Bundestag beschlossen werden. Möglicherweise muss auch der Bundesrat zustimmen.Änderungen gibt es auch bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum (Raub und Ladendiebstahl) sowie bei Angriffen auf Polizisten. Zukünftig liegt ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse demnach bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde - unabhängig von der Höhe der Strafe, und unabhängig davon, ob sie zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das soll in Zukunft auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten.