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Ausführungsverordnung zur Sperrung des Eigentums bestimmter mit dem Internationalen Strafgerichtshof assoziierter Personen

Ermittlungen des IStGH-Anklägers in Bezug auf Handlungen, die angeblich von Militär-, Geheimdienst- und anderem Personal der Vereinigten Staaten in oder im Zusammenhang mit Afghanistan begangen wurden Ermittlungen des IStGH-Anklägers in Bezug auf Handlungen, die angeblich von Militär-, Geheimdienst- und anderem Personal der Vereinigten Staaten in oder im Zusammenhang mit Afghanistan begangen wurden

Ausführungsverordnung zur Sperrung des Eigentums bestimmter mit dem Internationalen Strafgerichtshof assoziierter Personen

Das Weisse Haus, Washington D.C., NATIONALE SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG - Ausgestellt am: 11. Juni 2020

Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen wurde, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 ff.) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 U.S.C. 1601 ff.) (NEA), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 U.S.C. 1182(f)) und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,

Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass die Situation in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und seine unrechtmäßigen Behauptungen bezüglich der Gerichtsbarkeit über das Personal der Vereinigten Staaten und einiger ihrer Verbündeten, einschließlich der Ermittlungen des IStGH-Anklägers in Bezug auf Handlungen, die angeblich von Militär-, Geheimdienst- und anderem Personal der Vereinigten Staaten in oder im Zusammenhang mit Afghanistan begangen wurden, die gegenwärtige und ehemalige Regierung der Vereinigten Staaten und verbündete Beamte der Vereinigten Staaten Schikanen, Missbrauch und möglicher Verhaftung zu unterwerfen droht. Diese Handlungen seitens des IStGH wiederum drohen, die Souveränität der Vereinigten Staaten zu verletzen und die kritische Arbeit der Regierung der Vereinigten Staaten und verbündeter Beamter im Bereich der nationalen Sicherheit und der Außenpolitik zu behindern und damit die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten zu bedrohen. Die Vereinigten Staaten sind keine Vertragspartei des Römischen Statuts, haben die Gerichtsbarkeit des IStGH für ihr Personal nie akzeptiert und haben die Behauptungen des IStGH, dass er für das Personal der Vereinigten Staaten zuständig sei, stets zurückgewiesen. Darüber hinaus hat der Kongress der Vereinigten Staaten im Jahr 2002 den American Service-Members' Protection Act (22 U.S.C. 7421 ff.) verabschiedet, der die überzogenen, nicht einvernehmlichen Behauptungen des IStGH über die Gerichtsbarkeit zurückwies. Die Vereinigten Staaten sind weiterhin der Rechenschaftspflicht und der friedlichen Kultivierung der internationalen Ordnung verpflichtet, aber der IStGH und die Parteien des Römischen Statuts müssen die Entscheidungen der Vereinigten Staaten und anderer Länder respektieren, ihr Personal nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH zu unterstellen, im Einklang mit ihren jeweiligen souveränen Vorrechten. Die Vereinigten Staaten sind bestrebt, denjenigen, die für die Übertretungen des IStGH verantwortlich sind, greifbare und erhebliche Konsequenzen aufzuerlegen, was die Aussetzung der Einreise von Beamten, Angestellten und Agenten des IStGH sowie ihrer unmittelbaren Familienangehörigen in die Vereinigten Staaten einschließen kann. Die Einreise solcher Ausländer in die Vereinigten Staaten wäre den Interessen der Vereinigten Staaten abträglich, und ihnen die Einreise zu verweigern wird weiter die Entschlossenheit der Vereinigten Staaten demonstrieren, sich der Übervorteilung des IStGH zu widersetzen, indem sie versuchen, die Gerichtsbarkeit über das Personal der Vereinigten Staaten und unserer Verbündeten sowie über das Personal von Ländern auszuüben, die nicht Vertragsparteien des Römischen Statuts sind oder die der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht auf andere Weise zugestimmt haben.

Ich stelle daher fest, dass jeder Versuch des IStGH, gegen Personal der Vereinigten Staaten ohne die Zustimmung der Vereinigten Staaten oder des Personals von Ländern, die Verbündete der Vereinigten Staaten sind und die nicht Vertragsparteien des Römischen Statuts sind oder die der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht auf andere Weise zugestimmt haben, zu ermitteln, es festzunehmen, zu verhaften, zu inhaftieren oder strafrechtlich zu verfolgen, eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen. Ich bestimme und ordne hiermit an:

Abschnitt 1. (a) Sämtliches Eigentum und alle Anteile an Eigentum der folgenden Personen, das sich in den Vereinigten Staaten befindet, das danach in die Vereinigten Staaten kommt oder das sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person der Vereinigten Staaten befindet oder danach kommt, wird gesperrt und darf nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden:
(i) jede ausländische Person, die vom Außenminister in Absprache mit dem Finanzminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:
(A) sich direkt an jeglichen Bemühungen des IStGH beteiligt zu haben, Personal der Vereinigten Staaten ohne Zustimmung der Vereinigten Staaten zu untersuchen, festzunehmen, zu inhaftieren oder strafrechtlich zu verfolgen;
(B) sich ohne Zustimmung der Regierung eines Landes, das ein Verbündeter der Vereinigten Staaten ist, direkt an irgendwelchen Bemühungen des IStGH beteiligt zu haben, Personal eines Landes, das ein Verbündeter der Vereinigten Staaten ist, zu ermitteln, festzunehmen, zu inhaftieren oder strafrechtlich zu verfolgen;
(C) eine in Unterabschnitt (a)(i)(A) oder (a)(i)(B) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit oder eine Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäss diesem Befehl blockiert sind, materiell unterstützt, gesponsert oder finanziell, materiell oder technologisch unterstützt oder Güter oder Dienstleistungen für oder zur Unterstützung einer solchen Tätigkeit bereitgestellt zu haben; oder
(D) im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person zu stehen, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß diesem Befehl gesperrt sind, oder für eine Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß diesem Befehl direkt oder indirekt gesperrt sind, gehandelt zu haben oder zu handeln vorgeben, für diese Person oder in deren Namen zu handeln.
(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder in Verordnungen, Anordnungen, Direktiven oder Lizenzen, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, vorgesehen ist, und ungeachtet eines vor dem Datum dieser Anordnung eingegangenen Vertrags oder einer vor dem Datum dieser Anordnung erteilten Lizenz oder Genehmigung.

Sec. 2 Hiermit bestimme ich, dass die Abgabe von Spenden der in Paragraph 203(b)(2) des IEEPA (50 U.S.C. 1702(b)(2)) genannten Arten von Artikeln durch, an oder zu Gunsten von Personen, deren Vermögen und Vermögensinteressen gemäß Paragraph 1(a) dieser Verfügung blockiert sind, meine Fähigkeit, mit dem in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstand umzugehen, ernsthaft beeinträchtigen würde, und ich verbiete hiermit solche Spenden, wie in Paragraph 1(a) dieser Verfügung vorgesehen.

Abschnitt 3. Die Verbote in Abschnitt 1(a) dieser Verfügung umfassen
(a) die Leistung von Spenden oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen durch, an oder zu Gunsten einer Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß Abschnitt 1(a) dieser Verordnung blockiert sind; und
(b) die Entgegennahme eines Beitrags oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen von einer solchen Person.

Abschnitt 4. Die unbeschränkte Einreise in die Vereinigten Staaten von Ausländern, die entschlossen sind, eines oder mehrere der Kriterien in Abschnitt 1(a) dieser Ordnung zu erfüllen, sowie von unmittelbaren Familienangehörigen solcher Ausländer oder von Ausländern, die vom Außenminister als Angestellte oder Beauftragte des IStGH bestimmt wurden, wäre den Interessen der Vereinigten Staaten und der Einreise solcher Personen in die Vereinigten Staaten abträglich, als Einwanderer oder Nicht-Einwanderer, wird hiermit ausgesetzt, es sei denn, der Außenminister stellt fest, dass die Einreise der Person in die Vereinigten Staaten den Interessen der Vereinigten Staaten nicht zuwiderläuft, einschließlich wenn der Außenminister auf der Grundlage einer Empfehlung des Generalstaatsanwalts feststellt, dass die Einreise der Person wichtige Ziele der Strafverfolgung der Vereinigten Staaten fördern würde. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung konsultiert der Außenminister den Heimatschutzminister in Fragen der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit im Zuständigkeitsbereich des Heimatschutzministers. Diese Personen werden wie Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die Reiseverbote des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Sanktionen nach dem Gesetz über wirtschaftliche Befugnisse im internationalen Notstand unterliegen) fallen. Der Minister ist für die Umsetzung dieses Abschnitts gemäß den Bedingungen und Verfahren verantwortlich, die der Minister festgelegt hat oder gemäß der Proklamation 8693 festlegen kann.

Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die eine Umgehung oder Vermeidung, den Zweck der Umgehung oder Vermeidung hat, eine Verletzung oder den Versuch einer Verletzung eines der in dieser Ordnung festgelegten Verbote verursacht, ist verboten.
(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der in dieser Verfügung festgelegten Verbote zu verstoßen, ist verboten.

Abschnitt 6. Diese Verordnung verbietet in keiner Weise Transaktionen zur Durchführung der offiziellen Geschäfte der Bundesregierung durch Angestellte, Zuwendungsempfänger oder Auftragnehmer der Bundesregierung.

Abschnitt 7. Für die Zwecke dieser Verordnung:
a) bezeichnet der Begriff "Person" eine natürliche oder juristische Person;
(b) bedeutet der Begriff "Einheit" eine Regierung oder eine Einrichtung einer solchen Regierung, Partnerschaft, Vereinigung, Treuhandgesellschaft, eines Joint Ventures, einer Körperschaft, Gruppe, Untergruppe oder anderen Organisation, einschließlich einer internationalen Organisation;
(c) der Begriff "US-Person" bezeichnet jeden US-Bürger, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, jede nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten organisierte Einheit (einschließlich ausländischer Zweigstellen) oder jede Person in den Vereinigten Staaten;
(d) der Begriff "Personal der Vereinigten Staaten" bedeutet alle gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, alle gegenwärtigen oder ehemaligen gewählten oder ernannten Beamten der Regierung der Vereinigten Staaten und alle anderen Personen, die gegenwärtig oder früher bei der Regierung der Vereinigten Staaten angestellt sind oder für diese arbeiten;
(e) bezeichnet der Begriff "Personal eines Landes, das ein Verbündeter der Vereinigten Staaten ist" alle derzeitigen oder ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, derzeitige oder ehemalige gewählte oder ernannte Beamte oder andere Personen, die derzeit oder früher bei einer Regierung eines Mitgliedslandes der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder eines "größeren Nicht-NATO-Verbündeten" beschäftigt sind oder für diese arbeiten, wie dieser Begriff in Abschnitt 2013(7) des American Service-Members' Protection Act (22 U.S.C. 7432(7)) definiert ist; und
(f) der Begriff "unmittelbare Familienangehörige" Ehepartner und Kinder.

Abschnitt 8. Für die Personen, deren Vermögen und Vermögensinteressen gemäß dieser Verfügung blockiert sind und die eine verfassungsmäßige Präsenz in den Vereinigten Staaten haben könnten, stelle ich fest, dass aufgrund der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte sofort zu transferieren, eine vorherige Benachrichtigung dieser Personen über Maßnahmen, die gemäß Abschnitt 1 dieser Verfügung zu ergreifen sind, diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich stelle daher fest, dass es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bei der Bewältigung des in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstands keiner vorherigen Benachrichtigung über eine Auflistung oder Feststellung gemäß Abschnitt 1 dieser Verfügung bedarf.

Abschnitt 9. Der Finanzminister ist hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Staatssekretär solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verabschiedung von Regeln und Vorschriften, und alle mir vom IEEPA erteilten Befugnisse zu nutzen, die zur Umsetzung dieser Anordnung erforderlich sind. Der Finanzminister kann, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, jede dieser Funktionen innerhalb des Finanzministeriums neu delegieren. Alle Ministerien und Behörden der Vereinigten Staaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse, um diese Anordnung umzusetzen.

Abschnitt 10. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Außenminister wiederkehrende und abschließende Berichte an den Kongress über den in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstand vorzulegen, in Übereinstimmung mit Abschnitt 401(c) des NEA (50 U.S.C. 1641(c)) und Abschnitt 204(c) des IEEPA (50 U.S.C. 1703(c)).

Abschnitt 11. (a) Nichts in dieser Reihenfolge darf als Beeinträchtigung oder anderweitige Auswirkung ausgelegt werden:
(i) die einer Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich verliehene Autorität; oder
(ii) die Funktionen des Direktors des Büros für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.
(b) Diese Anordnung wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln ausgeführt.
(c) Diese Anordnung hat nicht die Absicht und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die nach Recht oder Billigkeit von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Behörden oder Körperschaften, ihren leitenden Angestellten, Angestellten oder Beauftragten oder anderen Personen durchsetzbar sind, und schafft diese auch nicht.

DONALD J. TRUMP

DAS WEIßE HAUS,
11. Juni 2020.

Foto: The White House

Last modified onSunday, 21 June 2020 21:57