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Cannabis legal ab März 2017 in Deutschland

Sobald das Gesetz im März 2017 in Kraft getreten ist, ist in Deutschland Cannabis legal erstmals offiziell als Medikament anerkannt Sobald das Gesetz im März 2017 in Kraft getreten ist, ist in Deutschland Cannabis legal erstmals offiziell als Medikament anerkannt

Mit Cannabis legal heilen: Marihuana ist die älteste und wichtigste Nutzpflanze der Menschen

Diese Woche unterzeichnet der Bundespräsident das Cannabis-Gesetz, das dann Mitte des Monats März 2017 in Kraft tritt. Dann gibt es Cannabis legal für Schmerzpatienten auf Rezept bei jedem Arzt und bei jeder Apotheke. Die Krankenkassen übernehmen sogar die Kosten, sofern die Patienten an einer medizinischen Studie zur Wirkung teilnehmen.  

Sobald das Gesetz im März in Kraft tritt, ist Cannabis legal erstmals offiziell als Medikament anerkannt. CDU und CSU hatten sich monatelang gegen das Gesetz gesträubt. 

Auf einer Liste mit 62 Diagnosen, für die in der Vergangenheit bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, stehen unter anderem auch die Aufmerksamkeitsstörung ADHS, sowie Schlaf- und Angststörungen. Ärzte sollen Cannabis legal aber nur dann verschreiben dürfen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. 

Laut „Der Stand der medizinischen Versorgung mit Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland, Franjo Grotenhermen, Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2015“ gab es bisher

Cannabis legal auf Rezept für folgende 62 Diagnosen:

Allergische Diathese, Angststörung, Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie), Armplexusparese, Arthrose, Asthma, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Autismus, Barrett-Ösophagus, Blasenkrämpfe nach mehrfachen Operationen im Urogenitalbereich, Blepharospasmus, Borderline-Störung, Borreliose, Chronische Polyarthritis, Chronisches Müdigkeitssyndrom (CFS), Chronisches Schmerzsyndrom nach Polytrauma, Chronisches Wirbelsäulensyndrom, Cluster-Kopfschmerzen, Colitis ulcerosa, Depressionen, Epilepsie, Failed-back-surgery-Syndrom, Fibromyalgie, Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen, HIV-Infektion, HWS- und LWS-Syndrom, Hyperhidrosis, Kopfschmerzen, Lumbalgie, Lupus erythematodes, Migraine accompagnée, Migräne, Mitochondropathie, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Morbus Scheuermann, Morbus Still, Morbus Sudeck, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD), Polyneuropathie, Posner-Schlossmann-Syndrom, Posttraumatische Belastungsstörung, Psoriasis (Schuppenflechte), Reizdarm, Rheuma (rheumatoide Arthritis), Sarkoidose, Schlafstörungen, Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie, Systemische Sklerodermie, Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese, Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex, Thrombangitis obliterans, Tics, Tinnitus, Tourette-Syndrom, Trichotillomanie, Urtikaria unklarer Genese, Zervikobrachialgie, Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma, Zwangsstörung

Durch die Legalisierung wird Cannabis legal vermutlich auch bei weiteren Diagnosen verschrieben werden.

Der Eigenanbau bleibt jedoch in Deutschland, im Gegensatz zu Spanien, weiterhin verboten. Patienten in Deutschland müssen mit Rezept in die Apotheke. 

Um den Anbau und den Vertrieb soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kümmern. Bauernverbände und Landwirte wittern bereits das große Anbaugeschäft.

Cannabis und Autofahren

Seit dem 01.08.1998 begeht jede Person, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug führt, eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG. Diese wird mit 1-3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.500 Euro bestraft. Für den Nachweis einer Drogenfahrt reicht es aus, dass zum Bispiel der Wirkstoff THC im Blut nachgewiesen wird. 

THC ist bis zu 12 Stunden nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar, in Ausnahmefällen sogar weit darüber hinaus. 

Werden neben dem Wirkstoff THC auch noch andere Substanzen (inkl. Alkohol) nachgewiesen oder werden Fahrfehler dokumentiert, droht ein Strafverfahren gem. § 316 StGB. Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe und eine mehrmonatige Führerscheinsperre. Vor Ablauf der Frist darf die Führerscheinstelle keinen neuen Führerschein ausstellen.

In jedem Fall geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle und diese wird ein Überprüfungsverfahren einleiten oder den Führerschein direkt wegen fehlender Fahreignung entziehen. 

Verhalten bei Verkehrskontrollen

Bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Mache keine Angaben zu deinem generellen Konsumverhalten! Dazu bist Du nicht verpflichtet und es kann nur schaden. 

NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigt. 

Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).

(Quelle: Hanfverband)

 

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Last modified onSaturday, 14 September 2019 07:37

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