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Menschenrechtsverletzungen und Korruption bedrohen die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme

Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden

Ausführungsverordnung zur Sperrung des Eigentums von Personen, die an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt sind

Das Weisse Haus, Washington D.C., USA - GESETZ & JUSTIZ - Ausgestellt am: 21. Dezember 2017

Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 ff.) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 U. S.C. 1601 ff.) (NEA), das Global Magnitsky Human Rights Accountability Act (Public Law 114-328) (das "Gesetz"), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 U.S.C. 1182(f)) (INA), und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,

Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass die Häufigkeit und Schwere von Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder zu einem wesentlichen Teil außerhalb der Vereinigten Staaten haben, wie diejenigen, die von den im Anhang zu dieser Ordnung aufgeführten Personen begangen oder geleitet werden, ein solches Ausmaß und eine solche Schwere erreicht haben, dass sie die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen. Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden; sie haben verheerende Auswirkungen auf den Einzelnen; schwächen die demokratischen Institutionen; mindern die Rechtsstaatlichkeit; setzen gewaltsame Konflikte fort; erleichtern die Aktivitäten gefährlicher Personen und untergraben die Wirtschaftsmärkte. Die Vereinigten Staaten sind bestrebt, denjenigen, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder sich an Korruption beteiligen, greifbare und erhebliche Konsequenzen aufzuerlegen und das Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor dem Missbrauch durch eben diese Personen zu schützen.

Ich stelle daher fest, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der ganzen Welt eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen, und ich erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

Ich bestimme und ordne hiermit an:

Abschnitt 1. (a) Sämtliches Eigentum und alle Anteile an Eigentum, das sich in den Vereinigten Staaten befindet, das danach in die Vereinigten Staaten kommt oder das sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person der folgenden Personen befindet oder danach kommt, wird gesperrt und darf nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden:

(i) die im Anhang zu dieser Verfügung aufgeführten Personen;

(ii) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:

(A) für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich oder mitschuldig zu sein oder sich direkt oder indirekt an ihnen beteiligt zu haben;

(B) ein amtierender oder ehemaliger Regierungsbeamter oder eine Person zu sein, die für oder im Namen eines solchen Beamten handelt, der für einen schweren Menschenrechtsmissbrauch verantwortlich oder mitschuldig ist oder direkt oder indirekt daran beteiligt war:

(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung von Staatsvermögen, der Enteignung von Privatvermögen zum persönlichen Vorteil, Korruption im Zusammenhang mit Regierungsverträgen oder der Gewinnung natürlicher Ressourcen oder Bestechung; oder

(2) den Transfer oder die Erleichterung des Transfers von Korruptionserlösen;

(C) ein Führer oder Beamter von zu sein oder gewesen zu sein:

(1) einer Körperschaft, einschliesslich einer Regierungsstelle, die sich an einer der in Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten, die sich auf die Amtszeit des Führers oder Beamten beziehen, beteiligt hat oder deren Mitglieder sich an solchen Aktivitäten beteiligt haben; oder

(2) ein Rechtssubjekt, dessen Eigentum und Vermögensinteressen gemäß dieser Verfügung infolge von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Amtszeit des Führers oder Beamten blockiert sind; oder

(D) den Versuch unternommen zu haben, sich an einer der in Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu beteiligen; und

(iii) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:

(A) materiell unterstützt, gesponsert oder finanziell, materiell oder technologisch unterstützt zu haben oder Güter oder Dienstleistungen für oder zur Unterstützung von

(1) jede in Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen Person durchgeführt wird;

(2) jeder Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäss dieser Verfügung blockiert sind; oder

(3) jede juristische Person, einschließlich jeder Regierungsstelle, die eine der in Unterabschnitt (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten durchgeführt hat oder deren Mitglieder sich an einer solchen Aktivität beteiligt haben, wenn die Aktivität von einer ausländischen Person durchgeführt wird;

(B) im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person zu sein, deren Vermögen und Vermögensinteressen gemäss diesem Befehl blockiert sind, oder für oder im Namen einer Person, deren Vermögen und Vermögensinteressen gemäss diesem Befehl blockiert sind, zu handeln oder gehandelt zu haben oder zu handeln vorgeben zu handeln, direkt oder indirekt; oder

(C) den Versuch unternommen zu haben, sich an einer der in Unterabschnitt (iii)(A) oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu beteiligen.

(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder in Verordnungen, Anordnungen, Direktiven oder Lizenzen, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, vorgesehen ist, und ungeachtet eines vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingegangenen Vertrags oder einer vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Anordnung erteilten Lizenz oder Genehmigung.

Abschnitt 2. Die uneingeschränkte Einreise in die Vereinigten Staaten von Ausländern, die entschlossen sind, eines oder mehrere der Kriterien in Abschnitt 1 dieser Anordnung zu erfüllen, wäre den Interessen der Vereinigten Staaten abträglich, und die Einreise solcher Personen in die Vereinigten Staaten als Einwanderer oder Nichteinwanderer wird hiermit ausgesetzt. Diese Personen werden wie Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 (Aussetzung der Einreise von Ausländern vorbehaltlich der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Reiseverbote und der Sanktionen des Internationalen Gesetzes über wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) fallen.

Abschnitt 3. Hiermit bestimme ich, dass die Abgabe von Spenden der in Abschnitt 203(b)(2) des IEEPA (50 U.S.C. 1702(b)(2)) genannten Arten von Artikeln durch, an oder zu Gunsten von Personen, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß dieser Verfügung blockiert sind, meine Fähigkeit zur Bewältigung des in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstands ernsthaft beeinträchtigen würde, und ich verbiete hiermit solche Spenden, wie sie in Abschnitt 1 dieser Verfügung vorgesehen sind.

Abschnitt 4. Die Verbote in Abschnitt 1 umfassen:

(a) die Leistung von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen durch, an oder zu Gunsten einer Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen aufgrund dieser Verfügung blockiert sind; und

(b) die Entgegennahme eines Beitrags oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen von einer solchen Person.

Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die eine Umgehung oder Vermeidung, den Zweck der Umgehung oder Vermeidung hat, eine Verletzung oder den Versuch einer Verletzung der in dieser Ordnung festgelegten Verbote verursacht oder versucht, diese zu verletzen, ist verboten.

(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der in dieser Ordnung festgelegten Verbote zu verstoßen, ist verboten.

Abschnitt 6. Für die Zwecke dieser Anordnung:

(a) bedeutet der Begriff "Person" eine natürliche oder juristische Person;

(b) bedeutet der Begriff "Einheit" eine Partnerschaft, eine Vereinigung, einen Trust, ein Joint Venture, eine Körperschaft, eine Gruppe, eine Untergruppe oder eine andere Organisation; und

(c) Der Begriff "US-Person" bezeichnet jeden US-Bürger, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, jedes Unternehmen, das nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten organisiert ist (einschließlich ausländischer Zweigstellen), oder jede Person in den Vereinigten Staaten.

Abschnitt 7. Für die Personen, deren Eigentum und Vermögensinteressen aufgrund dieser Verfügung blockiert sind und die eine verfassungsmäßige Präsenz in den Vereinigten Staaten haben könnten, stelle ich fest, dass aufgrund der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte sofort zu transferieren, eine vorherige Benachrichtigung dieser Personen über Maßnahmen, die aufgrund dieser Verfügung zu ergreifen sind, diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich stelle daher fest, dass es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bei der Bewältigung des in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstands keiner vorherigen Ankündigung einer Auflistung oder Entscheidung bedarf, die gemäß dieser Verfügung getroffen wird.

Abschnitt 8. Der Finanzminister ist hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Außenminister solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Annahme von Regeln und Vorschriften, und alle mir durch das IEEPA und das Gesetz verliehenen Befugnisse zu nutzen, die erforderlich sind, um diese Anordnung und Abschnitt 1263(a) des Gesetzes in Bezug auf die darin vorgesehenen Bestimmungen umzusetzen. Der Finanzminister kann in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten delegieren. Alle Behörden ergreifen alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse, um diese Verfügung umzusetzen.

Abschnitt 9. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Annahme von Regeln und Vorschriften, und alle mir vom IEEPA, der INA und dem Gesetz übertragenen Befugnisse zu nutzen, die zur Durchführung von Abschnitt 2 dieser Verfügung und, in Absprache mit dem Finanzminister, der Berichtspflicht in Abschnitt 1264(a) des Gesetzes in Bezug auf die in Abschnitt 1264(b)(2) dieses Gesetzes vorgesehenen Berichte erforderlich sind. Der Secretary of State kann in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten delegieren, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht.

Abschnitt 10. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt festzustellen, dass die Umstände die Sperrung des Vermögens und der Vermögensanteile einer im Anhang zu dieser Verfügung aufgeführten Person nicht mehr rechtfertigen, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Feststellung Wirkung zu verleihen.

Abschnitt 11. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, dem Kongress in Absprache mit dem Außenminister wiederkehrende und abschließende Berichte über den in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstand in Übereinstimmung mit Abschnitt 401(c) des NEA (50 U.S.C. 1641(c)) und Abschnitt 204(c) des IEEPA (50 U.S.C. 1703(c)) vorzulegen.

Abschnitt 12. Diese Anordnung tritt am 21. Dezember 2017 um 12:01 Uhr, Eastern Standard Time, in Kraft.

Abschnitt 13. Diese Anordnung hat nicht die Absicht und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die nach Gesetz oder Billigkeit von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Abteilungen, Behörden oder Körperschaften, ihren leitenden Angestellten, Angestellten oder Beauftragten oder einer anderen Person durchsetzbar sind.

DONALD J. TRUMP

DAS WEIßE HAUS,
20. Dezember 2017.

 

ANHANG

1. Mukhtar Hamid Shah; Geburtsdatum (DOB) 11. August 1939; alt. DOB 8. November 1939; Staatsangehörigkeit, Pakistan

2. Angel Rondon Rijo; DOB 16. Juli 1950; Staatsangehörigkeit, Dominikanische Republik

3. Dan Gertler; DOB 23. Dezember 1973; Staatsangehörigkeit, Israel; alt. Staatsangehörigkeit, Demokratische Republik Kongo

4. Maung Maung Soe; DOB März 1964; Staatsangehörigkeit, Burma

5. Yahya Jammeh; DOB 25. Mai 1965; Staatsangehörigkeit, Gambia

6. Sergej Kusiuk; DOB 1. Dezember 1966; Staatsangehörigkeit, Ukraine; andere Staatsangehörigkeit, Russland

7. Benjamin Bol Mel; DOB 3. Januar 1978; a.D. DOB 24. Dezember 1978; Staatsangehörigkeit, Südsudan; andere Staatsangehörigkeit, Sudan

8. Julio Antonio Juárez Ramírez; DOB 1. Dezember 1980; Staatsangehörigkeit, Guatemala

9. Goulnora Islamowna Karimowa; DOB 8. Juli 1972; Staatsangehörigkeit Usbekistan

10. Slobodan Tesic; DOB 21. Dezember 1958; Staatsangehörigkeit, Serbien

11. Artem Jurjewitsch Tschaikka; DOB 25. September 1975; Staatsangehörigkeit, Russland

12. Gao Yan; DOB April 1963; Staatsangehörigkeit, China

13. Roberto Jose Rivas Reyes; DOB 6. Juli 1954; Staatsangehörigkeit, Nicaragua

Foto: The White House

Last modified onSunday, 21 June 2020 21:57