SKANDAL! AUCH ARBEITER AUS BANGLADESH STEMMEN DIE RENTE FÜR DEUTSCHE "ELITE" KÜNSTLER!
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HINWEIS: Der Grund, warum Sie in den Mainstream Medien so gut wie nichts über folgende wichtigen Informationen erfahren, bzw. nicht gegen das zu Grunde liegende eindeutig sittenwidrige und wettbewerbsverzerrende Gesetz Sturm laufen, liegt auf der Hand: So gut wie JEDER Redakteur, Journalist, Publizist, Bildredakteur, Moderator, etc. der Mainstream Medien ist in diesen Skandal (un) wissentlich und (un) freiwillig involviert...
Ein neuer Skandal hat sich klammheimlich hinter Flüchtlingen & Co. zusammengebraut. Und diesmal in einem Ausmass, dass schwindelerregend noch die Untertreibung des Jahrhunderts ist!
Die Ausmasse sind so enorm, dass sich früher oder später jeder Gewerbetreibende mit seinen Auswirkung konfrontiert sehen wird, aber nun zu den Fakten:
Der Bund braucht Geld, das wissen wir alle und er hat sich eine neue perfide Art der illegalen Geldbeschaffung ausgedacht. Diesmal richtet sich seine Begierde auf die Arbeit Kreativer! Jeder Gewerbetreibende WEISS, dass er früher oder später Kreative / kreative Arbeiten brauchen WIRD um sein Geschäft nach vorne zu bringen. Sei es in Form von Visitenkarten, Flyer, oder auch nur der Eintrag in den Gelben Seiten. Es ist völlig egal - JEDER Gewerbetreibende ist GEZWUNGEN kreative Arbeiten in Anspruch zu nehmen und GENAU DA setzen die Schergen der gefrässigen, alles vernichtenden Krake BUND an. Wie das geht und was für Ausmasse der aktuelle Raubzug annimmt zeigen wir Ihnen:
Hintergrund:
Im Jahre 1983 wurde zum Schutze freischaffender Künstler die Künstlersozialkasse ins Leben gerufen. Der Zweck dieser Sozialkasse ist lobens- und ehrenswert: Er soll Künstler vor Altersarmut und sozialem Abstieg schützen und gleichzeitig die Möglichkeit schaffen in Ruhe künstlerisch tätig zu sein. Die Künstlersozialkasse (Kurz: KSK) ist Eigentum der Unfallversicherung von Bund und Bahn und ermöglicht Künstlern zum halben Beitragssatz gesetzlich Vollversichert zu sein. Eine Aufnahme in die KSK erfolgt durch Antrag, der wird dann geprüft und sollte er positiv ausfallen, ist der Kreative fortan zum halben Beitragssatz voll versichert. Der Beitrag passt sich vollumfänglich seiner Einkommenssituation an. Eine faire und soziale Lösung für freischaffende Künstler, deren Einkommenssituation oft einer reinen Berg und Talfahrt ähnelt, weshalb das kontinuierliche Aufrechterhalten einer privaten Vorsorge oftmals für Künstler kaum realisierbar ist. In der Praxis bedeutet dies: 50% der monatlichen Kosten werden vom Künstler getragen, 20% vom Bund und 30% von den in Auftrag gebenden Unternehmen. Eine an und für sich in sich geschlossene, runde Sache und als mehr als fair einzustufen. So weit, so gut.
Ungereimtheiten:
In der KSK sind aktuell ca. 185.000 Künstler gelistet. Das sind natürlich WEITAUS weniger Kreative, als auf dem Markt ihre Dienste anbieten. Der Grund für dieses Ungleichgewicht liegt im undurchsichtigen Aufnahmeverfahren der KSK. Dieses Verfahren hat zum Ziel möglichst niemanden in den Genuss ihrer Dienste kommen zu lassen. Man könnte auch jetzt noch meinen: In Ordnung, damit hat sich eben eine künstlerische Elite heraus gebildet, die sich strikt vom gemeinen Fussvolk - Kreativen abgrenzt. Die Erschaffung zweier Parallelwelten sozusagen: Diejenigen, die aus der Sicht des Bundes schützenswert sind und die anderen.
Das wäre zwar an sich bereits ein klarer Verstoss gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz, aber damit nicht alles: Die Abgelehnten sind nun ja dazu gezwungen ihre Absicherung selbst zu stemmen, egal wie. Und das "Egal wie" bedeutet für alle in letzter Konsequenz folgende Szenarien:
1. Freiwillig gesetzlich versichert zum vollen Beitragsatz, der da insgesamt ca. 14% des Einkommens, mindestens jedoch ca. 350€/Monat ausmacht.
2. Linear privat versichert, was bedeutet, dass eventuelle Umsatzeinbrüche gar nicht berücksichtigt werden.
3. Sich fest anstellen zu lassen, egal wo und egal als was, damit man wenigstens versichert ist.
In den meisten Fällen wird sich der Kreative für Variante 3 entscheiden, da sie für ihn die kostengünstigste ist. Diese Variante bedeutet jedoch für viele Kreative im Umkehrschluss auch das Aus für eine steile Künstlerkarriere...
Egal für welche Variante der abgelehnte Kreative sich nun auch entscheiden mag - er wird trotzdem Beiträge an die KSK abführen müssen - satte 5,2% seiner Einnahmen UND der mit dem Werk verbundenen Herstellungskosten - und zwar KOMPLETT OHNE Anspruch auf Leistung!
Abgelehnte Kreative sind nun also doppelt bestraft:
1. Sie sind vollumfänglich selbst für ihre Absicherung verantwortlich PLUS
2. Sie müssen die "Elite Künstler", die es irgendwie geschafft haben von der KSK aufgenommen zu werden mit 5,2% ihrer Einnahmen UND der mit dem Werk verbundenen Herstellungskosten unterstützen - ohne Ausgleich und ohne Gegenleistung!
Das hat zur Folge, dass die abgelehnten Kreativen nicht nur teuerer sein MÜSSEN als ihre KSK-Mitglieder Kollegen, da sie ja höhere Absicherungskosten haben, sondern gleichzeitig müssen sie immer um mindestens nochmal 5,2% AUF ALLES teuerer sein als ihre abgesicherten Kollegen, weil sie mit diesem Satz aus ihrem Honorar "verpflichtend" ihre günstig versicherten KSK Kollegen mit finanzieren müssen. Und zwar nicht nur auf den Betrag ihrer effektiven Einnahmen - NEIN! Sondern auch auf den Betrag der Anschaffungskosten von Materialien & Co.!!!!
Das hat z.B. zur Folge, dass ein beauftragter freischaffender Bildhauer, dem ein Auftrag erteilt wurde eine Skulptur aus sündhaft teueren Materialien zu erschaffen AUCH auf den Anschaffungswert der eingesetzen Materialien (Z.B. Gold, Diamanten, Edelsteine, etc.) die vollen 5,2% Rentenversicherung für seine in der KSK versicherten Kollegen mitbezahlen muss!
Hat er Materialkosten von sagen wir 10.000 Euro gehabt und ein Honorar von sagen wir 2500 Euro, so MUSS er 5,2% von insgesamt 12.500 Euro an die KSK abdrücken OHNE selbst davon irgendeinen Mehrwert zu erhalten! Das sind in diesem Beispiel 650 Euro um die sein Honorar von 2500 Euro geschmälert wird. Einfach so! Zeitgleich würde die KSK dem KSK Mitglied LEDIGLICH auf das erhaltene Honorar (NICHT auf die Materialien!!!) den üblichen Satz anrechnen (50% des vollen Satzes) und das KSK Mitglied würde im Gegenzug VOLLUMFÄNGLICHEN Schutz genießen. So ein wettbewerbsverzerrender Vorteil wirkt sich natürlich auch auf die Preise/Honorare aus...
Aber es kommt noch Schlimmer - und jetzt betrifft es wahrscheinlich auch SIE:
ACHTUNG: NACHZAHLUNGEN in 5-6 stelliger Höhe können auf Sie zukommen - Die Deutsche Rentenversicherung prüft ALLE Gewerbetreibenden seit 2015 - früher oder später auch SIE!
Eine gleiche Mahnung der Künstlersozialkasse über einen ähnlich hohen Betrag könnte JEDEM Gewerbetreibenden bald ins Haus flattern, wenn Sie nicht handeln....:
Wenn Sie als Unternehmer nun denken: Was geht mich das alles an? Dank Internet und Globalisierung bin ich in der Lage ausländische Kreative zu beauftragen und ich habe mit all dem nichts zu tun, dann IRREN SIE SICH!
Wie wir alle immer deutlicher zu spüren bekommen, ist Vater Staat nicht mehr unser Freund. Er entwickelt sich rasant zu unserem größten Erzfeind und dem heftigsten Ausbeuter, den die Menschheit je erlebt hat. Und was Sie als Friseurladen, Restaurant, Baubetrieb, etc. nun effektiv mit der "Abgabepflicht" für NICHT KSK Versicherte zu tun haben erklären wir Ihnen jetzt:
Nehmen wir an, Sie wollen Geld sparen und beauftragen daher lieber einen Freelancer für Ihre kreativen Arbeiten als eine deutsche GmbH, dann sind Sie spätestens JETZT im Visier der Fahnder und zwar für eine Nachprüfung. Rückwirkend. Für die letzten 5 Jahre. Eine Kampagne, bei der sich die KSK von der Deutschen Rentenversicherung und deren Heer an mehreren tausend Prüfern tatkräftig unterstützen lässt seit 2015. Und - Hand aufs Herz - spätestens jetzt spreche ich auch SIE an.
Was genau wird geprüft?
Wen Sie wann für was beauftragt haben und wieviel Sie dafür gezahlt haben. Dabei spielt es für die Deutsche Rentenversicherung KEINE Rolle, ob der Auftragnehmer in Bangladesh sitzt und für Sie eine Webseite gebaut hat, oder ob Sie Shakira eingeladen haben um ein Konzert in Ihren Hallen zu halten. Die Prüfer werden sich ganz genau anschauen, welche Zusatzkosten die beauftragten Kreativen hatten - was im Falle Shakira schon Mal sehr schnell 6-stellig werden kann (Bühnenshow, Team, etc.) und auch im Falle des Webdesigner aus Bangladesh werden vermutlich früher oder später die ein oder anderen Materialkosten angefallen sein........... Jetzt heisst es für den DRV Prüfer: Ran an den Speck, fluchs alles zusammen zählen und abkassieren! 5,2% auf ALLES - was für ein Schlaraffenland......
Jeder Cent, der in den letzten 5 Jahren aus Ihrer Kasse an einen Kreativen geflossen ist, inklusive seiner - oftmals nett gemeinten - Auslagen für Materialkosten wird seit 2015 von den Prüfern der DRV ins Visier genommen und mit 5,2% Rentenversicherung belegt. Die Nachzahlungsforderung kann schwindelerregend sein!
Zu lesen auf der Seite der KSK ist:
Neben den Honoraren, Lizenzen usw. gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten zu den abgabepflichtigen Entgelten.
und:
Selbständig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Künstler/Publizist auf freiberuflicher Basis arbeitet, also nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig wird. Dies kann auch nebenberuflich, also neben einer Haupttätigkeit z. B. als Ange- stellter, Beamter oder Student geschehen. Es ist auch unerheblich, ob die Zahlungsempfänger nach dem KSVG versichert sind. Zahlungen an Nichtversicherte sind also ebenso aufzuzeichnen und zu melden, wie z. B. Zahlungen an im Ausland lebende Künstler und Publizisten.
Abgabepflichtige Unternehmer haben fortlaufende Aufzeichnungen über die gezahlten Entgelte zu führen. Die den Aufzeich- nungen zugrunde liegenden Unterlagen sind aufzubewahren, damit eine Nachprüfbarkeit gewährleistet ist.
ACHTUNG: Für den Status FREIBERUFLICH TÄTIG bedarf es KEINEN Gewerbeschein!!!! Es ist also für die Nachzahlungsrelevanz vollkommen unerheblich ob der (Gelegenheits) Kreative jemals einen Gewerbeschein beantragt hat oder nicht.
Wer gilt für die Prüfung der DRV als abgabepflichter Kreativer?
Auf der Webseite der Künstersozialkasse heisst es wortwörtlich:
Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke ihres eigenen Unternehmens betreiben, sind ebenfalls abgabepflichtig, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen zu den Abgabepflichtigen nach dem KSVG.
Im Grunde genommen sind Sie als Unternehmer für so ziemlich alle Kreativen abgabepflichtig, die jemals in den letzten 5 Jahren für Sie tätig waren. Sogar für diejenigen, die auch nur fähig sind den Photoshop oder eine Kamera zu bedienen, bzw. nett (in eine Kamera) lächeln können und lediglich gelegentlich und nebenbei für Sie kreativ sind (Selbst Beamte und Rentner), sofern die jährliche Freibetragsgrenze von 450 Euro INKL. Erstellungskosten überschritten wird... (Was sind da schon 450 Euro....???) . Aber auch für "Hobby" - Verleger die - wenn überhaupt - als Einzelunternehmer firmieren und Ihnen einfach nur ihre Webseite als Werbefläche zur Verfügung stellen. Egal wen Sie angeheuert haben für Sie kreativ tätig zu sein, egal ob diese Person irgendwo festangestellt ist und nur nebenbei kreative Auftragsarbeiten erledigt oder ob diese Person in einer anderen Galaxie lebt - SIE als Auftraggeber müssen nun an die Künstlersozialkasse 5,2% seiner kompletten Kosten (Honorar inkl. aller Aufwendungen, die für die Erschaffung seines Werkes notwendig waren) abführen.
BEISPIEL: Nehmen wir an, Ihr Künstler erhält für die kreative Leitung der Erschaffung Ihres Webauftritts und Ihrer Preisliste einmalig 1000€ Honorar und die Erstellungskosten belaufen sich insgesamt auf 10.000 Euro, dann bedeutet das für SIE, sofern ER IHNEN die Erstellungskosten in Rechnung gestellt hat: 5,2% von 11.000 Euro an die KSK = 572 Euro. Das wären in DIESEM Fall ÜBER 50% des Honorars Ihres Auftragnehmers OBENDRAUF an Kosten und ER HAT NICHT EINMAL ETWAS DAVON!
Und wenn Sie nun meinen, dass Sie selbst das Zepter in die Hand nehmen und Ihre Werbematerialien selbst erstellen, kann es sein, dass selbst Ihre Eigenleistung bestraft wird mit einem imaginären Schätzwert von 5,2% auf Ihre Eigenleistung. Denn die KSK behält sich hinterhältig schwammig vor:
Schließlich kann jeder als Unternehmer abgabepflichtig werden, wenn er nicht nur gelegentlich selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für jegliche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will (Generalklausel)
Wehren Sie sich! Nehmen Sie diese korrupten und kriminellen Machenschaften der Bundesrepublik Deutschland nicht hin! Zur Erinnerung: Diese eingesammelten Gelder werden NICHT gleichmässig in einem der Allgemeinheit zugänglichen Sozialtopf gesammelt und verteilt - diese Gelder dienen LEDIGLICH der Finanzierung einer winzig kleinen "Künstlerelite" von knapp 185.000 Mitgliedern der Künstlersozialkasse, die weder für Sie gearbeitet haben, noch sonst in irgendeiner Verbindung zu Ihnen, Ihrem Unternehmen und den von Ihnen beauftragten Künstlern stehen!
Im Zweifel ist der von Ihnen beauftragte Kreative sogar doppelt bestraft, weil er:
1. Eine Ablehnung erfuhr seitens der Künstlersozialkasse, bzw. niemals einen Anspruch auf Aufnahme haben wird (Weil er z.B. im Ausland lebt) und
2. Weil SIE beide für einen kleinen Kreis an Kreativen mit aufkommen müssen mit dem weder ER noch SIE irgendetwas zu schaffen haben!
Es gibt Ansatzmöglichkeiten und es sind bereits einige Musterverfahren anhängig. Der Bund der Steuerzahler geht sehr engagiert gegen die kriminellen Machenschaften der KSK / DRV vor.
Hilfe, weitere Infos und Unterstützung erhalten Sie u.a. hier:
Künstlersozialversicherung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
UND JETZT?!? Bin ich laut KSK Abgabepflichtig? Erfahren Sie es, indem Sie den Meldebogen der KSK ausfüllen und abschicken
Sehen Sie auch auf Youtube folgendes kurze Video (Ca. 4 Min) :
Künstlersozialabgabe - Was ist wichtig?
Die Künstlersozialabgabe ist eine seit dem Jahr 1983 zu zahlende Abgabe, die Unternehmen für die Inanspruchnahme bestimmter selbstständiger künstlerischer Leistungen an die Künstlersozialkasse zahlen müssen. Mit der Abgabe wird die Künstlersozialversicherung finanziert, in der selbstständige Künstler und Publizisten versichert sind. Im Juli 2014 ist das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz verabschiedet worden, dessen Neuerungen am 1.1.2015 in Kraft getreten sind.
Nutzen Sie diesen Artikel: Starten Sie JETZT eine Pedition gegen die hier zu Grunde liegenden sittenwidrigen und Wettbewerbs-verzerrenden Gesetze:
https://epetitionen.bundestag.de