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Kriegsverbrechen lohnt sich nicht - Mitschuldige am Krieg in Syrien können alles verlieren

Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit, die Stabilität oder die territoriale Integrität Syriens weiter bedrohen werden ohne Vorwarnung sanktioniert. Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit, die Stabilität oder die territoriale Integrität Syriens weiter bedrohen werden ohne Vorwarnung sanktioniert.

The White House, Washington DC, USA - FOREIGN POLICY - Issued on: 

Ausführungsverordnung über die Sperrung von Eigentum und die Aussetzung der Einreise bestimmter Personen, die zur Lage in Syrien beitragen

Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen wurde, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 ff.) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 U.S.C. 1601 ff.) (NEA), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 U.S.C. 1182(f)) und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,

Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, ist der Ansicht, dass die Situation in und in Bezug auf Syrien und insbesondere die jüngsten Maßnahmen der türkischen Regierung zur Durchführung einer Militäroffensive im Nordosten Syriens die Kampagne zur Niederlage des islamischen Staates Irak und Syriens, oder ISIS, untergräbt, die Zivilbevölkerung gefährdet und den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Region weiter zu untergraben droht und damit eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt. Ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen. Ich bestimme und ordne hiermit an:

Abschnitt 1. (a) Sämtliches Eigentum und alle Anteile an Eigentum, das sich in den Vereinigten Staaten befindet, das in der Folge in die Vereinigten Staaten kommt oder das sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person der folgenden Personen befindet oder in der Folge in den Besitz oder unter die Kontrolle einer US-Person kommt, wird gesperrt und darf nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden:

(i) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister bestimmt wird:

(A) für die folgenden Handlungen in Syrien oder in Bezug auf Syrien verantwortlich oder mitschuldig zu sein oder sich direkt oder indirekt an den folgenden Handlungen zu beteiligen oder dies versucht zu haben:

(1) Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit, die Stabilität oder die territoriale Integrität Syriens weiter bedrohen; oder

(2) die Begehung einer schweren Menschenrechtsverletzung;

(B) ein amtierender oder ehemaliger Beamter der türkischen Regierung zu sein;

(C) eine Unterabteilung, Agentur oder ein Instrument der türkischen Regierung sein;

(D) in solchen Sektoren der türkischen Wirtschaft tätig zu sein, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär bestimmt werden;

(E) jede Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß diesem Befehl blockiert sind, materiell unterstützt, gesponsert oder finanziell, materiell oder technologisch unterstützt oder Güter oder Dienstleistungen an oder zur Unterstützung von Personen bereitgestellt zu haben; oder

(F) im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person zu sein, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß diesem Befehl gesperrt sind, oder für eine Person, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß diesem Befehl direkt oder indirekt gesperrt sind, gehandelt zu haben oder zu handeln vorgeben, für diese Person oder in deren Namen zu handeln.

(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder in Verordnungen, Anordnungen, Direktiven oder Lizenzen, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, vorgesehen ist, und ungeachtet eines vor dem Datum dieser Anordnung eingegangenen Vertrags oder einer vor dem Datum dieser Anordnung erteilten Lizenz oder Genehmigung.

Abschnitt 2. (a) Der Secretary of State wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Secretary of the Treasury und gegebenenfalls anderen Beamten der US-Regierung am oder nach dem Datum dieser Verfügung gegen eine ausländische Person eine der in den Unterabschnitten (b) und (c) dieses Abschnitts beschriebenen Sanktionen zu verhängen:

(i) verantwortlich oder mitschuldig ist, sich direkt oder indirekt an einer der folgenden Maßnahmen beteiligt oder versucht hat, sich daran zu beteiligen oder sie zu finanzieren:

(A) die Behinderung, Störung oder Verhinderung eines Waffenstillstands in Nordsyrien;

(B) die Einschüchterung oder Verhinderung der freiwilligen Rückkehr von Vertriebenen an ihre Wohnorte in Syrien;

(C) die gewaltsame Repatriierung von Personen oder Flüchtlingen nach Syrien; oder

(D) die Behinderung, Unterbrechung oder Verhinderung von Bemühungen zur Förderung einer politischen Lösung des Konflikts in Syrien, einschließlich

(1) die Einberufung und Durchführung eines glaubwürdigen und integrativen Verfassungsprozesses unter syrischer Führung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (VN);

(2) die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen unter Aufsicht der Vereinten Nationen gemäss der neuen Verfassung, die frei und fair sind und den höchsten internationalen Standards der Transparenz und Rechenschaftspflicht entsprechen; oder

(3) die Entwicklung einer neuen syrischen Regierung, die repräsentativ ist und den Willen des syrischen Volkes widerspiegelt;

(ii) ein erwachsenes Familienmitglied einer unter Unterabschnitt (a)(i) dieses Abschnitts bezeichneten Person ist; oder

(iii) für die Enteignung von Eigentum, einschließlich Grundbesitz, zum persönlichen Vorteil oder für politische Zwecke in Syrien verantwortlich oder mitschuldig ist oder sich direkt oder indirekt an der Enteignung beteiligt oder versucht hat, sich daran zu beteiligen.

(b) Wenn der Secretary of State in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts festgestellt hat, dass eine Person eines der in diesem Unterabschnitt beschriebenen Kriterien erfüllt, und eine oder mehrere der unten aufgeführten Sanktionen ausgewählt hat, die gegen diese Person verhängt werden sollen, stellen die Leiter der entsprechenden Abteilungen und Agenturen, gegebenenfalls in Absprache mit dem Secretary of State, sicher, dass die folgenden Maßnahmen ergriffen werden, wenn dies zur Umsetzung der vom Secretary of State ausgewählten Sanktionen erforderlich ist:

(i) Die Behörden dürfen von der sanktionierten Person keine Güter oder Dienstleistungen beschaffen oder einen Vertrag über die Beschaffung solcher Güter oder Dienstleistungen abschließen; oder

ii) Der Außenminister weist die Verweigerung eines Visums an die Vereinigten Staaten an, und der Minister für Heimatschutz schließt jeden Ausländer aus den Vereinigten Staaten aus, der nach Feststellung des Außenministers ein leitender Angestellter oder Hauptverpflichteter eines Unternehmens oder ein Aktionär mit einer Mehrheitsbeteiligung an einer sanktionierten Person ist.

(c) Wenn der Secretary of State in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts festgestellt hat, dass eine Person eines der in diesem Unterabschnitt beschriebenen Kriterien erfüllt, und eine oder mehrere der unten aufgeführten Sanktionen ausgewählt hat, die gegen diese Person verhängt werden sollen, ergreift der Secretary of the Treasury in Absprache mit dem Secretary of State die folgenden Maßnahmen, wenn dies zur Umsetzung der vom Secretary of State ausgewählten Sanktionen erforderlich ist:

(i) jedem Finanzinstitut der Vereinigten Staaten, das eine US-Person ist, zu untersagen, der sanktionierten Person Darlehen oder Kredite im Gesamtbetrag von mehr als 10.000.000 USD in einem Zeitraum von 12 Monaten zu gewähren, es sei denn, diese Person ist an Aktivitäten zur Linderung menschlichen Leids beteiligt und die Darlehen oder Kredite werden für solche Aktivitäten bereitgestellt;

(ii) alle Devisengeschäfte zu verbieten, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterliegen und an denen die sanktionierte Person ein Interesse hat;

(iii) verbieten jegliche Überweisungen von Krediten oder Zahlungen zwischen Bankinstituten oder durch, über oder an ein Bankinstitut, soweit diese Überweisungen oder Zahlungen der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterliegen und ein Interesse der sanktionierten Person beinhalten;

(iv) alle Vermögenswerte und Anteile an Vermögenswerten, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die in der Folge in die Vereinigten Staaten gelangen oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person der sanktionierten Person befinden oder in der Folge in den Besitz oder unter die Kontrolle einer US-Person der sanktionierten Person gelangen, zu sperren und vorzusehen, dass solche Vermögenswerte und Anteile an Vermögenswerten nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden dürfen;

(v) einer US-Person zu untersagen, in signifikante Beträge von Aktien oder Schuldtiteln der sanktionierten Person zu investieren oder solche zu erwerben;

(vi) die direkte oder indirekte Einfuhr von Gütern, Technologie oder Dienstleistungen in die Vereinigten Staaten von der sanktionierten Person einzuschränken oder zu verbieten; oder

(vii) die in Unterabschnitten (c)(i)-(c)(vi) dieses Abschnitts beschriebenen Sanktionen nach Wahl des Staatssekretärs gegen den/die Hauptgeschäftsführer oder Personen mit ähnlichen Funktionen und Befugnissen der sanktionierten Person verhängen.

(d) Die Verbote in den Unterabschnitten (b) und (c) dieses Abschnitts gelten außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder in Verordnungen, Anordnungen, Direktiven oder Lizenzen vorgesehen ist, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, und ungeachtet eines vor dem Datum dieser Anordnung abgeschlossenen Vertrags oder einer vor dem Datum dieser Anordnung erteilten Lizenz oder Genehmigung.

Abschnitt 3. (a) Der Finanzminister ist hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Staatssekretär die in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts beschriebenen Sanktionen gegen ein ausländisches Finanzinstitut zu verhängen, wenn er feststellt, dass das ausländische Finanzinstitut wissentlich eine bedeutende finanzielle Transaktion für oder im Namen einer Person durchgeführt oder erleichtert hat, deren Eigentum und Vermögensanteile gemäß Abschnitt 1 dieser Verordnung gesperrt sind.

(b) In Bezug auf jedes ausländische Finanzinstitut, das nach Feststellung des Finanzministers in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts festgelegten Kriterien erfüllt, kann der Finanzminister die Eröffnung eines Korrespondenzkontos oder eines Durchlaufkontos in den Vereinigten Staaten durch ein solches ausländisches Finanzinstitut untersagen und die Führung eines Korrespondenzkontos oder eines Durchlaufkontos in den Vereinigten Staaten untersagen oder strenge Bedingungen auferlegen.

(c) Die Verbote in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts gelten außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder in Verordnungen, Anordnungen, Richtlinien oder Lizenzen, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, vorgesehen ist, und ungeachtet eines vor dem Datum dieser Anordnung eingegangenen Vertrags oder einer vor dem Datum dieser Anordnung erteilten Lizenz oder Genehmigung.

Abschnitt 4. Die uneingeschränkte Einreise in die Vereinigten Staaten von Ausländern, die entschlossen sind, eines oder mehrere der Kriterien in Unterabschnitt l(a) oder 2(a) dieser Ordnung zu erfüllen, oder von Ausländern, für die die Sanktionen nach Unterabschnitt 2(b)(ii) ausgewählt wurden, wäre den Interessen der Vereinigten Staaten und der Einreise solcher Personen in die Vereinigten Staaten als Einwanderer oder Nichteinwanderer abträglich, wird hiermit ausgesetzt, es sei denn, der Außenminister stellt fest, dass die Einreise der Person in die Vereinigten Staaten den Interessen der Vereinigten Staaten nicht zuwiderläuft, einschließlich wenn der Außenminister auf der Grundlage einer Empfehlung des Generalstaatsanwalts feststellt, dass die Einreise der Person wichtige Ziele der Strafverfolgung in den Vereinigten Staaten fördern würde. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung konsultiert der Außenminister den Heimatschutzminister in Fragen der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit im Zuständigkeitsbereich des Heimatschutzministers. Diese Personen werden in der gleichen Weise behandelt wie Personen, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 (Aussetzung der Einreise von Ausländern vorbehaltlich der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Reiseverbote und Sanktionen nach dem Gesetz über wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) fallen. Der Minister ist für die Umsetzung dieses Abschnitts gemäß den Bedingungen und Verfahren verantwortlich, die der Minister festgelegt hat oder gemäß der Proklamation 8693 festlegen kann.

Abschnitt 5. Hiermit bestimme ich, dass die Abgabe von Spenden der in Paragraph 203(b)(2) des IEEPA (50 U.S.C. 1702(b)(2)) genannten Arten von Artikeln durch, an oder zu Gunsten von Personen, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß Paragraph 1 dieser Verordnung blockiert sind, meine Fähigkeit zur Bewältigung des in dieser Verordnung erklärten nationalen Notstands ernsthaft beeinträchtigen würde, und ich verbiete hiermit solche Spenden, wie in Paragraph 1 dieser Verordnung vorgesehen.

Abschnitt 6. Die Verbote in den Abschnitten 1 und 2 dieser Anordnung umfassen

(a) die Leistung von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen durch, an oder zu Gunsten von Personen, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; und

(b) die Entgegennahme eines Beitrags oder die Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen von einer solchen Person.

Abschnitt 7. (a) Jede Transaktion, die eine Umgehung oder Vermeidung, den Zweck der Umgehung oder Vermeidung hat, eine Verletzung oder den Versuch einer Verletzung der in dieser Ordnung festgelegten Verbote verursacht oder versucht, diese zu verletzen, ist verboten.

(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der in dieser Ordnung festgelegten Verbote zu verstoßen, ist verboten.

Abschnitt 8. Für die Zwecke dieser Anordnung:

(a) Der Begriff "Entität" bezeichnet eine Partnerschaft, Vereinigung, Treuhandgesellschaft, ein Joint Venture, eine Körperschaft, Gruppe, Untergruppe oder andere Organisation;

(b) bedeutet der Begriff "ausländische Finanzinstitution" jede ausländische juristische Person, die als Auftraggeber oder Vertreter Einlagen entgegennimmt, Darlehen oder Kredite gewährt, gewährt, überträgt, hält oder vermittelt oder Devisen, Wertpapiere, Warenterminkontrakte oder Optionen kauft oder verkauft oder Käufer und Verkäufer davon vermittelt. Der Begriff schließt Verwahrstellen, Banken, Sparkassen, Gelddienstleistungsunternehmen, Treuhandgesellschaften, Wertpapiermakler und -händler, Warentermin- und Optionsmakler und -händler, Termin- und Devisenhändler, Wertpapier- und Warenbörsen, Clearinggesellschaften, Investmentgesellschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Edelmetall-, Stein- oder Schmuckhändler sowie Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften oder Niederlassungen der vorgenannten Unternehmen ein. Der Begriff umfasst nicht die in 22 U.S.C. 262r(c)(2) genannten internationalen Finanzinstitutionen, den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, die Nordamerikanische Entwicklungsbank oder andere internationale Finanzinstitutionen, die auf diese Weise vom Finanzminister notifiziert wurden;

(c) der Begriff "wissentlich" in Bezug auf ein Verhalten, einen Umstand oder ein Ergebnis bedeutet, dass eine Person tatsächliche Kenntnis von dem Verhalten, dem Umstand oder dem Ergebnis hat oder hätte haben müssen;

(d) bedeutet der Begriff "Person" eine natürliche oder juristische Person;

(e) der Begriff "US-Person" oder "U.S.-Person" bedeutet jeder US-Bürger, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, jedes Unternehmen, das nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten organisiert ist (einschließlich ausländischer Zweigstellen), oder jede Person in den Vereinigten Staaten; und

(f) bedeutet der Begriff "Regierung der Türkei" die Regierung der Türkei, jede politische Untergliederung, Behörde oder Einrichtung dieser oder jede Person, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Regierung der Türkei befindet oder für diese oder in ihrem Namen handelt.

Abschnitt 9. Für die Personen, deren Eigentum und Vermögensinteressen gemäß dieser Verfügung blockiert sind und die eine verfassungsmäßige Präsenz in den Vereinigten Staaten haben könnten, stelle ich fest, dass aufgrund der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte sofort zu transferieren, eine vorherige Benachrichtigung dieser Personen über Maßnahmen, die gemäß dieser Verfügung zu ergreifen sind, diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich stelle daher fest, dass es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bei der Bewältigung des in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstands keiner vorherigen Ankündigung einer Auflistung oder Entscheidung bedarf, die gemäß dieser Verfügung getroffen wird.

Abschnitt 10. Der Schatzminister wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Staatssekretär solche Maßnahmen, einschließlich der Verkündung von Regeln und Vorschriften, zu ergreifen und alle dem Präsidenten vom IEEPA erteilten Befugnisse zu nutzen, die zur Ausführung der Zwecke dieser Anordnung erforderlich sind. Der Finanzminister kann, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, jede dieser Funktionen innerhalb des Finanzministeriums neu delegieren. Alle Ministerien und Behörden der Vereinigten Staaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse, um diese Anordnung umzusetzen.

Abschnitt 11. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Außenminister die wiederkehrenden und abschließenden Berichte an den Kongress über den in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstand in Übereinstimmung mit Abschnitt 401(c) des NEA (50 U.S.C. 1641(c)) und Abschnitt 204(c) des IEEPA (50 U.S.C. 1703(c)) vorzulegen.

Abschnitt 12. (a) Nichts in dieser Reihenfolge darf als Beeinträchtigung oder anderweitige Auswirkung ausgelegt werden:

(i) die einer Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich verliehene Autorität; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Büros für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.

(b) Diese Anordnung wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln ausgeführt.

(c) Diese Anordnung hat nicht die Absicht und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die nach Recht oder Billigkeit von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Behörden oder Körperschaften, ihren leitenden Angestellten, Angestellten oder Beauftragten oder anderen Personen durchsetzbar sind, und schafft diese auch nicht.

DONALD J. TRUMP

DAS WEIßE HAUS,
14. Oktober 2019.

Quelle: The White House, Washington DC, übersetzt mit Deepl

Bild von Ich bin dann mal raus hier. auf Pixabay

Last modified onTuesday, 12 May 2020 19:36

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