Verurteilt das gesetzwidrige Geschäft des Menschenhandels, einschließlich des Menschenhandels zum Zwecke der Organentnahme
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STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (8.4.2016)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zu der Bekämpfung des Menschenhandels in den Außenbeziehungen der EU (2015/2340(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Miroslav Mikolášik
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erinnert daran, dass in der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bekräftigt wird, dass die EU den Menschen und die Würde des Menschen „in den Mittelpunkt ihres Handelns“ stellt und dass demnach unter anderem Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Menschenhandel und Sklaverei verboten sind;
2. betont, dass eine kommerzielle Verwendung von Organen, durch die der gleichberechtigte Zugang zu Transplantationen verhindert wird, unethisch ist, im Widerspruch zu den grundlegendsten menschlichen Werten steht und gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verboten ist;
3. erinnert daran, dass international organisierte Gruppen ihre Opfer entweder in reichere Regionen schleusen oder sie mit ihrem unter falschen Versprechungen errungenen Einverständnis dorthin bringen, wobei die europäischen Länder, in denen es insbesondere für den Sexhandel finanzkräftigere Kunden gibt, ganz oben auf der Liste stehen;
4. hebt hervor, dass der Handel mit menschlichen Organen laut einem Bericht der Organisation Global Financial Integrity zu den weltweit führenden zehn illegalen Geldbeschaffungsaktivitäten zählt und dass durch ihn, verteilt über zahlreiche Länder, jährliche Gewinne in einer Höhe zwischen 600 Mio. und 1,2 Mrd. USD erzielt werden; betont außerdem, dass laut den Vereinten Nationen Personen aus allen Altersgruppen Ziele sein können, wobei Migranten, Obdachlose und Analphabeten besonders gefährdet sind;
5. fordert alle Organe und Mitgliedstaaten der EU auf, eine stimmige Politik nach innen und außen zu betreiben, indem gemäß den Grundwerten der EU die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Beziehungen der EU mit sämtlichen Drittstaaten gestellt und insbesondere die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Hebel eingesetzt werden;
6. fordert die EU auf, einen Menschenrechtsdialog mit seinen internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Partnern zu führen und zu fördern, Partnerschaften mit internationalen und nationalen Menschenrechtsorganisationen zu formalisieren und die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Drittstaaten nach Kräften auszubauen, damit Opfer besser erkannt, die Vorbeugemaßnahmen gegen den Menschenhandel gestärkt und die dafür Verantwortlichen wirksam strafrechtlich verfolgt werden;
7. fordert die Organe und die Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle innerhalb der EU in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse internationalen Standards entsprechen, was die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung des Menschenhandels über die gesamte Fertigungskette hinweg anbelangt;
8. weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass laut der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu den häufigsten Formen der modernen Sklaverei, denen etwa 21 Millionen Menschen in der ganzen Welt zum Opfer gefallen sind, die Zwangsarbeit (mit einem Ertrag von mehr als 30 Mrd. EUR pro Jahr), der Organhandel und die sexuelle Ausbeutung unter Zwang gehören, von der 80 % der Opfer des Menschenhandels betroffen sind; weist darauf hin, dass auch Männer dazugehören, wobei jedoch die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Frauen, Kranke, Menschen mit Behinderungen und Kinder am stärksten davon betroffen sind und schätzungsweise 5,5 Millionen Kinder Opfer von Menschenhandel sind; weist darauf hin, dass nach vorsichtigen Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration mit dem Menschenhandel mit Kindern jedes Jahr ein Profit von etwa 7,6 Mrd. EUR erzielt wird;
9. hebt hervor, dass Menschen, die aufgrund plötzlichen oder zunehmenden Klimawandels, durch den ihr Leben oder ihre Lebensbedingungen beeinträchtigt werden, gezwungen sind, ihre gewöhnlichen Wohnorte zu verlassen, und stark gefährdet sind, Opfer des Menschenhandels zu werden; betont, dass diese Art von Mobilität der Menschen in Zusammenhang mit dem Klimawandel eine starke wirtschaftliche Dimension aufweist, einschließlich des Verlusts der Lebensgrundlage und eines Absinkens des Haushaltseinkommens, was dazu führt, dass die betroffenen Menschen in Gefahr sind, Opfer von Zwangsarbeit oder Sklaverei zu werden;
10. weist auf die Bedeutung der unmittelbar drohenden Krise von Klimamigranten hin, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer von Menschenhandel werden; ist der Ansicht, dass vorausschauend Maßnahmen ergriffen werden sollten und dem Menschenhandel im Umfeld von Krisen wie beispielsweise Naturkatastrophen und auch Klimamigranten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; verleiht seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass die geltenden internationalen Menschenrechtsnormen bei klimabedingten Vertreibungen nur begrenzt anwendbar sind fordert daher die EU auf, auf eine internationale Bestimmung des Begriffs „Klimaflüchtling“ zu drängen, die rechtlich anerkannt werden kann;
11. verurteilt das gesetzwidrige Geschäft des Menschenhandels, einschließlich des Menschenhandels zum Zwecke der Organentnahme und sonstige ausbeuterische Geschäftsfelder in Zusammenhang mit der Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und solche unter Anwendung von Gewalt; wendet sich gegen jegliche kommerzielle Verwertung von Menschen, ihren Körpern und Körperteilen; hebt die erheblichen Auswirkungen des Menschenhandels auf die Gesundheit der Opfer aller Formen von körperlicher und psychischer Ausbeutung hervor; weist darauf hin, dass die Menschen der am stärksten von Armut betroffenen Gemeinschaften besonders anfällig dafür sind, Opfer illegalen Organhandels zu werden;
12. betont, wie wichtig vorbeugende Maßnahmen und ein unterschiedliche Sektoren und Fachgebiete umfassender Ansatz beim Vorgehen gegen die illegale Beschaffung von menschlichen Organen ist, zu der der Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme gehört, der sich zu einem weltweiten Problem entwickelt hat; fordert gezieltere Aufklärungsmaßnahmen, durch die verstärkt auf die Schäden aufmerksam gemacht wird, die mit dem Verkauf von Organen einhergehen, und durch die die Opfer der körperlichen und seelischen Risiken insbesondere unter den Ärmsten und am stärksten aufgrund von Ungleichheit und Armut Gefährdeten besser informiert werden, die den Verkauf eines Organs möglicherweise als akzeptablen Preis für eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage ansehen; betont, dass solche Aufklärungskampagnen verbindlicher Bestandteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Entwicklungszusammenarbeit der EU sein sollten;
13. betont, dass durch wirtschaftliche Stagnation, Gesetzeslücken und Mängel bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften in Entwicklungsländern, kombiniert mit der zunehmenden Globalisierung und den verbesserten Kommunikationstechnologien, der ideale Raum für die kriminelle Aktivität des illegalen Organhandels entsteht; weist darauf hin, dass Menschen durch fehlende wirtschaftliche Möglichkeiten dazu gezwungen werden, Optionen zu erwägen, die sie anderenfalls als gefährlich oder verwerflich einstufen würden, während gleichzeitig die Menschenhändler durch die mangelhafte Durchsetzung der Rechtsvorschriften in die Lage versetzt werden, ohne Sorge vor Strafverfolgung zu handeln;
14. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Konvention des Europarats über Maßnahmen gegen den Handel mit menschlichen Organen so bald wie möglich zu ratifizieren und umzusetzen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten größere und raschere Anstrengungen zu unternehmen, damit europäische Richtlinien und Konventionen gegen den Handel mit Organen, Gewebe und Zellen in das jeweilige einzelstaatliche Recht umzusetzen, damit sichergestellt wird, dass die für den Handel mit Organen, Gewebe und Zellen Verantwortlichen angemessen strafrechtlich verfolgt werden und damit potenzielle Empfänger davon abgehalten werden, sich auf die Suche nach aus illegalem Handel stammenden Organen zu begeben;
15. verurteilt den gesetzwidrigen Handel mit Kindern zum Zwecke der Adoption durch europäische Eltern, die hohe Summen für ein Wunschkind bezahlen, darunter auch die Praxis des Kaufs von Säuglingen, die von Leihmüttern in Drittstaaten zur Welt gebracht wurden;
16. verurteilt die Praxis des Menschenhandels zum Zwecke der erzwungenen Leihmutterschaft als einen Verstoß gegen die Rechte der Frau und des Kindes; weist darauf hin, dass die Nachfrage durch die Industrieländer geschürt wird, auf Kosten gefährdeter und armer Menschen, von denen viele in Entwicklungsländern leben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen ihrer eigenen restriktiven Familienpolitik zu bedenken;
17. betont, dass sämtliche Opfer des Menschenhandels Zugang zu angemessenen Gesundheitsdiensten haben müssen; weist darauf hin, dass die identifizierten Opfer in der EU mehrheitlich Frauen und Mädchen sind, die für sexuelle Zwecke ausgebeutet werden; betont, dass es eines Ansatzes bedarf, bei dem die Opfer im Mittelpunkt stehen, und weist darauf hin, dass diese Art von Ausbeutung zu besonderen Schädigungen führt, für deren Behandlung besonders hochwertige Dienstleistungen erforderlich sind; weist darauf hin, dass Armut, sexuelle und ethnische Diskriminierung, Unwissenheit, Desinformation, politische und wirtschaftliche Krisen, bewaffnete Konflikte und Naturkatastrophen den Nährboden für Menschenhandel mit Kindern bereiten;
18. weist darauf hin, dass der Menschenhandel mit Kindern unterschiedlichen Zwecken dient, darunter Kinderprostitution, Hausarbeit, Arbeit auf Plantagen, die Rekrutierung von Soldaten oder bewaffneten Kämpfern, die Verübung von Straftaten und Bettelei;
19. betont, wie wichtig es ist, sich des Problems des Verschwindens unbegleiteter minderjähriger Migranten nach ihrem Eintreffen in Europa anzunehmen, da es nach Schätzungen von Europol 10 000 solcher Fälle gibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit Menschenhandel unterbunden wird, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit unbegleitete minderjährige Migranten, die nach dem Eintreffen in Europa und ihrer Registrierung verschwunden sind, gefunden und geschützt werden; fordert außerdem bessere Warnsysteme für vermisste Kinder, da diejenigen am meisten von Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt bedroht sind, die über keine Geburtsurkunde verfügen;
20. betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol und Europol verstärken sollten, um wirksamer gegen das Problem des Organ- und Menschenhandels vorzugehen, indem unter anderem Internetaktivitäten unterbunden und Orte inspiziert werden, an denen sich Opfer von Menschenhandel aufhalten könnten; fordert nachdrücklich eine fortgesetzte Zusammenarbeit und den Austausch zwischen internationalen Organisationen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die für den Organhandel Verantwortlichen angemessen strafrechtlich verfolgt werden;
21. betont, dass der Kauf menschlicher Organe, Gewebe und Zellen illegal ist; weist darauf hin, dass Menschen, mit denen zum Zwecke der Organentnahme Handel getrieben wird, mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, und dass sich die Opfer häufig der langfristigen und abträglichen medizinischen Folgen der Organentnahme sowie der ausbleibenden Betreuung nach dem chirurgischen Eingriff und dessen psychologischen Auswirkungen nicht bewusst sind; fordert bessere gezielte Sensibilisierungsinitiativen, durch die verstärkt auf die Schäden aufmerksam gemacht wird, die mit dem Verkauf von Organen einhergehen, insbesondere unter den Ärmsten und am stärksten Gefährdeten, die den Verkauf eines Organs möglicherweise als akzeptablen Preis für eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage ansehen;
22. verurteilt den illegalen Handel mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen, einschließlich des illegalen Handels mit Zellen zum Zwecke der Reproduktion (Eizellen, Sperma), mit Gewebe und Zellen von Föten und mit adulten und embryonalen Stammzellen;
23. betont, dass die Opfer nicht nur im Hinblick auf die unmittelbaren und chronischen gesundheitlichen Folgen, sondern auch wegen der Auswirkungen auf ihr langfristiges seelisches Wohlbefinden umfassende Unterstützung erhalten müssen; weist daher auf die Schlüsselrolle von Behörden und Organisationen hin, wenn es darum geht, Opfern Informationen über ihr Recht auf Zugang zu einem Gericht, auf Unterstützung und Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen;
24. weist darauf hin, dass es für Opfer von Zwangsprostitution in den meisten Mitgliedsstaaten schwierig ist, Zugang zu psychologischer Betreuung zu erhalten und sie daher fast ausschließlich auf die Unterstützung von Wohltätigkeitsorganisationen angewiesen sind; spricht sich daher für die bessere Unterstützung dieser Organisationen aus und fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Hürden für den Zugang zu psychologischer Betreuung zu beseitigen;
25. betont, wie wichtig die Rolle des Ärzte- und Pflegepersonals, von Sozialarbeitern und der Angehörigen anderer Heilberufe ist, die als einzige beruflichen Kontakt mit den Opfern noch während deren Gefangenschaft haben und denen bei der Verhinderung von Menschenhandel eine wesentliche Rolle zukommt; ist besorgt darüber, dass diese Interventionsmöglichkeit gegenwärtig nicht wahrgenommen wird; weist auf die Notwendigkeit hin, die medizinischen Kreise zu schulen, damit sie in der Lage sind, Anzeichen für Menschenhandel zu erkennen, und damit sie Kenntnis von den Meldeverfahren haben, sodass sie den Opfern besser helfen können; fordert zudem strenge Strafen für die Beteiligung an illegalem Organhandel;
26. regt an, in verschiedenen Ländern Programme bzw. Systeme einzuführen, die auf der Annahme der Einwilligung in Organspenden fußen und bei denen die Bürger die Möglichkeit erhalten, sich mittels bestimmter amtlicher Verfahren unmittelbar in ein Organspenderverzeichnis aufnehmen zu lassen, wodurch die Abhängigkeit der Patienten vom Schwarzmarkt verringert und gleichzeitig die Zahl verfügbarer Organe erhöht wird, um die Kosten der Transplantationen und den Bedarf an Medizintourismus zu senken;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, für stärkere Anstrengungen einzutreten, mit denen die medizinischen Kreise in eine bessere Bekämpfung dieser Form des Handels eingebunden werden, indem das Bewusstsein für die mit den Handel verbundenen Fragen geschärft wird und obligatorische Schulungen eingeführt werden;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterbindung des sogenannten Transplantationstourismus zu ergreifen, indem sie Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots legal beschaffter Organe beschließen und dadurch der Beschaffung von illegal gehandelten Organen besser vorbeugen sowie indem sie ein transparentes System für die Rückverfolgbarkeit transplantierter Organe einführen, wobei für die Anonymität der Spender gesorgt wird; fordert die Kommission auf, Leitlinien zu entwerfen, mit denen die Beteiligung der Mitgliedstaaten an Partnerschaften zur Zusammenarbeit wie Eurotransplant und Scandiatransplant gefördert wird;
29. betont, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation nur wenig wissenschaftliche Daten über Menschenhandel und Gesundheit vorliegen, insbesondere, was die geistige und psychische Gesundheit anbelangt; betont ferner, dass die Bedürfnisse der Opfer und Überlebenden oftmals unterschätzt werden; fordert daher die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaten auf, ein Überwachungssystem einzurichten sowie Informationen über die Folgen des Menschenhandels und die Bedürfnisse der Opfer in Bezug auf die körperliche und psychische Gesundheit zu verbreiten;
30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des Asylrechts zu achten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme 22.3.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
- +: 65
- –: 0
- 0: 1
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Marco Affronte, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Lynn Boylan, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Nils Torvalds, Glenis Willmott, Damiano Zoffoli
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Paul Brannen, Mark Demesmaeker, Jan Huitema, Peter Jahr, Merja Kyllönen, Anne-Marie Mineur, Alessandra Mussolini, James Nicholson, Christel Schaldemose, Bart Staes, Keith Taylor
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
José Blanco López
Quelle: Europa Parlament
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