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Die EU fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auszuweiten, damit alle Formen des Menschenhandels bekämpft werden

Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsinstrumente einzuführen, die es den Opfern von Menschenhandel erleichtern, sich an die Behörden zu wenden Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsinstrumente einzuführen, die es den Opfern von Menschenhandel erleichtern, sich an die Behörden zu wenden

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (28.4.2016)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu der Bekämpfung des Menschenhandels in den Außenbeziehungen der EU (2015/2340(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Bearder

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Menschenhandel einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte und die körperliche Unversehrtheit sowie ein geschlechtsspezifisches Verbrechen darstellt, da Frauen und Mädchen – in erster Linie zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – unverhältnismäßig häufig Opfer von Menschenhandel werden; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen außerdem einen großen Anteil der Opfer anderer Formen des Menschenhandels wie zum Beispiel der Ausbeutung in einer häuslichen oder pflegerischen Tätigkeit, dem verarbeitenden Gewerbe, dem Lebensmittel- und dem Reinigungsgewerbe und in anderen Branchen ausmachen;

B. in der Erwägung, dass Menschenhandel das Ergebnis globaler wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sein und durch die gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern weiter verschärft werden kann; in der Erwägung, dass die EU-Strategie Gewalt gegen Frauen als eine der grundlegenden Ursachen von Menschenhandel ermittelt hat;

C. in der Erwägung, dass Menschenhandel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Nachfrage als auch unter dem des Profits betrachtet werden muss, da die Ausbeutung von Frauen insbesondere für sexuelle Dienstleistungen von der Nachfrage nach diesen Dienstleistungen und den damit erzielten Gewinnen hervorgerufen wird;

1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung des Menschenhandels auch künftig im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik der EU und der Partnerschaften mit Drittländern stehen; fordert die Kommission auf, bei der Konzipierung neuer Entwicklungsstrategien und der Überarbeitung bestehender Strategien geschlechtsspezifische Maßnahmen vorzusehen;

2. betont, dass die Stärkung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen und Mädchen ihre Anfälligkeit als potenzielle Opfer mindern würde, und fordert die Kommission auf, ihre gezielten Maßnahmen zur Einbringung der Gleichstellung der Geschlechter in alle entwicklungspolitischen Aktivitäten fortzusetzen und auch weiterhin dafür zu sorgen, dass sie gemeinsam mit den Frauenrechten ein Thema auf der Agenda des politischen Dialogs mit Drittstaaten bleibt;

3. nimmt die normative Wirkung des schwedischen Modells mit Blick auf die Senkung der Nachfrage zur Kenntnis und schlägt vor, ähnliche normative Maßnahmen in der EU-28 und im Wege ihrer Außenbeziehungen vorzusehen;

4. unterstreicht, dass der Menschenhandel aus den Entwicklungsländern von der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen in den Industrieländern getragen wird und Menschen – beispielsweise Frauen und Mädchen – aufgrund dieser Nachfrage gefährdet sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bewusste Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel unter Strafe zu stellen;

5. hält es für geboten, dass die Mitgliedstaaten die Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel durch ihre Bürger auch dann unter Strafe stellen, wenn diese Inanspruchnahme außerhalb des Mitgliedstaats und/oder außerhalb der EU stattfindet;

6. betont die große Bedeutung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung und insbesondere des Ziels 5.2, mit dem gefordert wird, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung zu beseitigen;

7. weist darauf hin, dass der allgemeine Zugang zur Gesundheitsversorgung und zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit insbesondere für die Opfer von Menschenhandel von großer Bedeutung ist, da sie als unmittelbare Folge ihrer Ausbeutung häufig mit zahlreichen physischen und psychischen Problemen zu kämpfen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, niedrigschwellige Gesundheitsdienstleistungen und eine ebensolche Nachbetreuung für Opfer von Menschenhandel einzurichten;

8. fordert die Mitgliedstaaten, in denen Opfer von Menschenhandel ausgebeutet wurden, auf, die geeignete erforderliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte geschlechtsspezifische medizinische Behandlung bereitzustellen und dabei besonderes Augenmerk auf sexuell ausgebeutete Opfer von Menschenhandel zu richten;

9. fordert die Mitgliedstaaten auf, geschlechtsspezifische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Opfer von Menschenhandel in Asyl- und Rückführungsverfahren besser ermittelt werden können, detailliertere und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Verzeichnisse zu führen und dafür zu sorgen, dass die Opfer auf geeignete Möglichkeiten der Unterstützung hingewiesen werden;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsinstrumente einzuführen, die es den Opfern von Menschenhandel erleichtern, sich an die Behörden zu wenden, ohne dabei ihre eigene Sicherheit und ihre Opferrechte zu gefährden;

11. fordert die Kommission, die zuständigen Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtsspezifische Schulungen für das Personal der Strafverfolgungs- und Zollbehörden anzubieten, damit potenzielle Opfer von Menschenhandel und darunter insbesondere die potenziellen Opfer von sexueller Ausbeutung besser ermittelt werden können und ihnen Hilfe zuteilwerden kann;

12. fordert, dass die EU-Strategie gegen den Menschenhandel wirksamer gemacht wird, indem sie besser in den übergreifenden Strategien der EU in den Bereichen Sicherheit, Gleichstellung von Frauen und Männern, Wirtschaftswachstum, Cybersicherheit, Migration und Außenbeziehungen verankert wird;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausweitung der legislativen Maßnahmen gegen Menschenhandel auch die Definition von Menschenhandel zu erweitern, indem sie neue Formen des Handels in ihren Geltungsbereich aufnehmen; nimmt die im Dezember 2015 angenommene Entschließung 2015/2229(INI) des Parlaments zur Kenntnis, in der Leihmutterschaft als Handel mit menschlichen Körpern und somit als mit Menschenhandel gleichzusetzen definiert wurde;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren und umzusetzen, da Menschenhandel als schwere Form von Gewalt gegen Frauen angegangen werden kann;

15. hält es für geboten, für die Sicherheit von Opfern von Menschenhandel, die vor Gericht gegen Menschenhändler aussagen, zu sorgen;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auszuweiten, damit alle Formen des Menschenhandels bekämpft werden, und dabei besonderes Augenmerk auf die geschlechtsspezifische Dimension des Menschenhandels zu richten, damit insbesondere Kinderehen, die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen und Sextourismus bekämpft werden; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Arbeit im Rahmen des Khartum-Prozesses auszuweiten, indem sie die Zahl der konkret umzusetzenden Projekte erhöhen und mehr Staaten aktiv einbinden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

  • Ergebnis der Schlussabstimmung
  • +: 26
  • –: 1
  • 0: 4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, Catherine Bearder, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Maria Corazza Bildt, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Pina Picierno, João Pimenta Lopes, Terry Reintke, Jordi Sebastià, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Rosa Estaràs Ferragut, Kostadinka Kuneva, Constance Le Grip, Evelyn Regner, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Julia Reid, Marco Zanni

Quelle: Europa Parlament

Bild von RJA1988 auf Pixabay

Last modified onSunday, 26 April 2020 08:35

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